Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

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Die Salzhändler. 
2. Großkufen handelsamt, Salzfaktorie und 
Salzverschleißämter. 
Durch 1 die Abstoßung der ärarischen Salzverschiffung 
und den Salzfreihandel hatten das Großkufenhandelsamt, 
deren leitende Beamte schon auf S. 45 angeführt sind, wie 
auch die spätere Salzfaktorie an Geltung viel verloren, 
es blieben ihnen aber doch noch die Umarbeitung der 
von den Salinen zugeführten Fuder auf Faßsalz nebst der 
Beschaffung des hiefür nötigen Materiales, die Einlagerung 
des von den Sudhütten erzeugten Fasseh und Füderlsalzes 
und der Verschleiß des vom Freihandel nicht erfaßten 
Salzes 207 ), daher auch die Abgabe des KontrakhDeputat* und 
Gottesheilsalzes wie des Kernsteins 208 ). 
Für den Salzfreihandel war der bestehende, schwerfällige 
und bürokratische Verschleißapparat zur drückenden Fessel 
geworden, die den beweglichen und an freiere Formen ge» 
wohnten Privathandel unnötig erschwerte. In Wien ver« 
schloß man sich der Reformbedürftigkeit des veralteten 
Systems nicht und vereinigte die Erzeugung und den Ver« 
schleiß in einem Amte. Vom 1. März 1830 an wurde das 
seit 1797 bestehende, nur dem lokalverschleiß dienende 
Speditionsamt in Gmunden (Bd. 2, S. 59) zur Salzverschleiß« 
kassa ausgestaltet (S. 47), von der Linzer Gefällsverwaltung 
getrennt und dem Salzoberamt unterstellt. Die Provinzial« 
Einnahmskassa der Zollgefällsadministration in Linz erhielt 
den Auftrag, die Leitung des Gmundner Verschleißes 
dem Oberamt zu übergeben und bloß die Verrechnung der 
aus der vorigen Verschleißregie (Traunzug, Stadel, Enghagen 
usw.) herrührenden Pensionen und Gnadengaben weiter zu 
behalten. Eine ähnliche Bestimmung galt auch für die Ver« 
schleißkassen in Aussee und Hallein, die aber nicht den Sali« 
nenverwaltungen, sondern unmittelbar dem Oberamte unter« 
standen 209 ). Durch die Einschränkung des Salzverschleißes 
auf die Verschleißkassen in Gmunden, Aussee und Hallein 
207 ) Präs. 1825, Z. 77; 1829, Z. 304; S. O. A. 1849, Nr. 5630, 
208 ) S. O. A. 1849, Nr. 6535. 
209 ) Präs. 1851, Z. 21.
	        
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