Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

Die Salzverschiffung. 
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fallweise Ablösung einzuziehen 681 ). Der 1823 teilweise ein* 
setzende Salzfreihandel änderte den Salzverschleiß von 
Grund aus und machte dem alten Privileg ein Ende. Nach 
der Auflassung der ärarischen Transportämter konnte das 
Salz nur mehr in Hallein gefaßt werden und mußten sich die 
Käufer um die Verfrachtung selber kümmern, auf den Trans* 
port nahm die Regierung keinen Einfluß mehr. Der Handel 
mit Halleiner Salz im Hausruckkreis war verboten, solches 
Salz durfte dort nur mehr zum eigenen Gebrauche erworben 
werden. 1829 dehnte die Regierung den Salzfreihandel auch 
auf den Salzburger und Innkreis aus. In der Salzverfrachtung 
auf dem Wasser hatte sie aber schon gleich nach der Uber* 
nähme Salzburgs im Jahre 1816 mit der alten Gepflogenheit 
gebrochen, diese den Schiffergemeinden in Hallein, Lauffen, 
Obernberg und Oberndorf zu überlassen und den Salz* 
transport im Feilbietungswege vergeben. Viele Jahre lang 
kämpften diese Gemeinden um die Anerkennung ihres An* 
Spruches auf die ausschließliche Salzverschiffung, immer 
aber vergeblich. 1846 wies die Regierung ihr letztes An* 
suchen endgültig ab und gab auch ihrer Bitte, ihnen eine jähr* 
lieh zu bestimmende Partie Halleiner Salz zur Verfrachtung 
zu überlassen, als gegen das System des Freihandels ver* 
stoßend, keine Folge 682 ). Die erste österreichische Eisen* 
bahngesellschaft, welche auch Halleiner Faß*Salz bezog, war 
1832 darin insoweit beschränkt, als die von dort abzuneh* 
mende Salzmenge die Erzeugung mit den damaligen Werks* 
einrichtungen nicht überschreiten und den Betrieb der Kam* 
mergutsalinen nicht merklich beeinflußen durfte 683 ). 
Die durch den Brand der Sudhäuser im Jahre 1835 jäh 
unterbrochene Salzerzeugung in Ebensee nötigte die Hof* 
kammer, zur Aufrechthaltung des Verschleißes die Sudhütte 
in Hallein zur Aushilfe heranzuziehen. Nun mußte diese aber 
nach den Bestimmungen der Salinenkonvention von 1829 
jährlich 40.000 Kufen Salz an Bayern abliefern und wäre 
nicht imstande gewesen, dem Aufträge nachzukommen, 
681 ) L. R. A. 1818. 
682 ) L. R. A. 1825, 1826, 1827, 1829, 1846. 
683 ) S. O. A. 1832, Nr. 79.
	        
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