Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

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Die Salzstätten. 
Instandhaltung der Pfannen. Bisher beseitigte man das Rim 
nen der Pfanne einfach dadurch, daß man über die lecke 
Stelle ein neues Blech aufnietete, so daß oft drei und vier 
Bleche übereinander lagen. Den Verlust an Heizwirkung 
durch diese Flickarbeit nahm man eben als unvermeidlich 
hin. Im Kammergut scheute man in solchen Fällen die Mehr* 
arbeit des Auswechselns schadhafter Bleche nicht und hielt 
dadurch das Salzausbringen stets auf gleicher Höhe. Die 
auch von Hallein übernommene Kesselnietung der gewalzten 
Pfannbleche half diesem Ubelstande gründlich ab 679 ). 
Im Jahre 1850 beabsichtigte das Ministerium, die zahl* 
reichen in der Stadt zerstreut gelegenen kleinen Pfannstätten 
aufzulassen und dafür auf der Insel zwischen der großen 
und kleinen Salzach ein großes Sudhaus zu errichten. Der 
damals in Hallein substituierende Amtsvorstand, Bergrat 
von Schwind, den das Ministerium zur Teilnahme an dem 
Preisausschreiben eingeladen hatte, legte ein bis ins Einzelne 
sorgfältig ausgearbeitetes Projekt mit den nötigen, jetzt im 
Präsidialarchiv des Finanzministeriums aufbewahrten Bau* 
plänen vor, das aber nicht die höhere Genehmigung fand. 
Die Entscheidung fiel zu Gunsten eines von der Salzburger 
Salinendirektion verfaßten Entwurfes aus, dem das Sudhaus 
auf der Perner Insel seine heutige Gestaltung verdankt 680 ). 
Salzverschleiß. Wie die Traun für das Kammer* 
gut, waren die Salzach und der Inn die von der Natur vor* 
gezeichnete Wasserstraße für das Halleiner Salz und dessen 
Verschiffung eine wichtige Nebenaufgabe des Amtes. Die 
Übertragung der Salzfässer von den Stoßstätten in die Schiffe 
stand nur den hiezu Berechtigten zu. Die Gerechtsame der 
24 Salzverlader geht sicher auf das Jahr 1619, wenn nicht 
auf noch frühere Zeiten zurück, war steuerbar, verkäuflich 
und grundbücherlich sichergestellt. Der Wert einer solchen 
Berechtigung betrug 1818 etwa 400 Gulden. Bis dahin hatten 
sie alle aufeinander folgenden Regierungen, auch die öster* 
reichische, unangetastet belassen, erst diese suchte sie durch 
679 ) S. O. A. 1840, Nr. 90. 
68 °) Präs. 1850, Z. 119; 1851, Z. 7.
	        
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