Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

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Die Salzstätten. 
Die Maschinen lieferte der Mechaniker Fletscher, die 
Brückenwaage der Mechaniker Schwilgue, beide aus Wien. 
Die zu den Solevorwärmeleitungen unter der Doppelpfanne 
nötigen Gußeisenrohre bezog das Verwesamt von Maria» 
zell 355 * ). 
Der im Juni 1835 vorgenommene Probesud fiel sehr be» 
friedigend aus, auf der Schicht waren insgesamt bloß 21 Mann 
beschäftigt, ’U des ausgepehrten Salzes konnten in der Urend» 
darre und nur ein Drittel mußte in den Magazins»Pfiesel» 
darren abgedörrt werden. Die Doppelpfanne wurde auf den 
Namen des Grafen Kolowrat getauft und in Gegenwart des 
Hofkammer»Präsidenten Fürst Lobkowitz und des Grafen 
Kolowrat vom Bischof Ziegler feierlich eingeweiht 366 ). An 
Baukosten ergingen für das Sudhaus einschließlich der Pf an» 
nen und Öfen rund 30.000, für das Salzmagazin» und Dörrge» 
bäude 27.769 Gulden 357 358 ). Das Kolowrat»Sudwerk war ganz 
auf Füderlerzeugung eingestellt, wohingegen das Tiroler 
Werk ausschließlich Halbzentner Fuder zur Faßfüllung lie» 
ferte. Jedes Sudhaus hatte sein eigenes Personale, im 
Kolowrat»Werk waren 88, im Tiroler Werk 20 Mann syste» 
misiert. Der größere Mannschaftsbedarf bei der Füderlsalz» 
erzeugung ergab sich aus den vielen Nacharbeiten, dem 
Stoßen, Dörren und Putzen der Füderl, deren Einträgen in 
das Magazin, Wägen und Numerieren. Der Wochensud 
endete Samstag V26 Uhr abends und begann Montag zur 
selben Zeit. Die sonntäglichen Zurichtarbeiten beschränk» 
ten sich auf die Reparatur der Öfen und Pfannsteher und 
das Setzen von Spreizen in den Pfannen 368 ). 
Die ansteigende Erzeugung hatte in den folgenden Jahren 
zu mehrfachen Änderungen in der Raumeinteilung und zu 
Zubauten genötigt, welche den Betrieb unübersichtlich, 
teuer und feuergefährlich machten, namentlich die nachträg» 
lieh eingebauten Solestuben standen überall im Wege. 1841 
wies auch das Kolowrat»Hauptgebäude selbst Bauschäden 
355 ) S. O. A. 1834, Nr. 90; 1838, Nr. 90. 
38e ) S. O. A. 1835, Nr. 90. 
857 ) S. O. A. 1836, Nr. 90; 1837, Nr. 90. 
358 ) S. O. A. 1849, Nr. 5040.
	        
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