Volltext: Die österreichisch-ungarische Landmacht nach Aufbau, Gliederung, Friedensgarnison, Einteilung und nationaler Zusammensetzung im Sommer 1914 (Ergänzungsheft 9 1934)

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Verantwortung für den Aufbau, die Ausbildung und die Verwendung 
dieses in der Welt wegen seiner Vielgestalt wohl einzig dastehenden 
Kriegsinstrumentes gelegt war. 
Im nachstehenden mag der Versuch gemacht werden, diese Notwen¬ 
digkeit zu erfüllen. Die gewählte Form der übersichtlichen Tabellen 
scheint die zweckmäßigste, weil sie dem Leser raschen und gründlichen 
Überblick gestattet. Die Tabellen, richtig gelesen, lassen in knappster 
Form ein Bild der alten Armee erstehen, zu dessen Vervollständigung 
vielleicht die folgenden Erläuterungen des mehreren beitragen mögen. 
Als Stichtag wurde der 28. Juni 1914 gewählt. 
Tabelle /, die geschichtliche Tabelle, soll dem Leser den äußeren 
Aufbau der Armee, ihre Unterscheidungsmerkmale, ihre Geburtsdaten, 
Garnisonen, Gliederung und nicht zuletzt ihre hervorragendsten Taten 
aus der Zeit vor dem Weltkrieg in Erinnerung bringen. Spalte 1 
führt in die Vielgestaltigkeit der Armee ein. Abgesehen von der Mannig¬ 
faltigkeit der Waffengattungen, die schließlich allen Armeen gemein¬ 
sam war, zeichnete sich die öst.-ung. Landmacht durch ihre von der 
inneren Gestaltung der Doppelmonarchie bedingte Dreiteilung in k. u. k. 
österreichisch-ungarisches Heer, k. k. österreichische Landwehr und k. 
ungarische Honvéd aus. Jeder dieser drei Bestandteile bildete seinem 
inneren Wesen nach eine in sich geschlossene Einheit, die allerdings dem 
gemeinsamen hohen Zweck, der Verteidigung des Vaterlandes, unterge¬ 
ordnet und durch den gemeinsamen Oberbefehl des Obersten Kriegsherrn 
trotz Unterstellung unter drei verschiedene, von einander unabhängige 
Ministerien zu ihrem Endziel geeint wurden. Hiebei war vor allem der 
Umstand, daß für die k. u. Landwehr, die Honvéd, das Magyarische, bzw. 
Kroatische als Dienstsprache galt, eine nicht selten hindernde Schwierig¬ 
keit, die sich allerdings im Frieden weniger auswirkte. 
Spalte 2 will einiges über die Namen der Truppenkörper in der 
alten Armee erzählen. Die Inhaberschaft, ursprünglich ein mit vielen 
Rechten ausgestatteter Besitztitel auf das betreffende Regiment, war im 
Laufe der Jahrhunderte in eine bloße Auszeichnung und Ehrung ge¬ 
wandelt worden, die Mitgliedern des regierenden Hauses, befreundeten 
Monarchen und ihren Familienangehörigen sowie hochverdienten Gene¬ 
ralen der eigenen oder befreundeter Armeen, aber auch den Truppenkör¬ 
pern zuteil werden sollten, die solchen Persönlichkeiten verliehen wurden, 
oder die den Namen schon längst verstorbener berühmter Führer oder 
Monarchen tragen durften. In Österreich-Ungarn wurde während der Re¬ 
gierungszeit des Kaisers Franz Joseph I. die Inhaberschaft nur an Männer 
verliehen, das einzige Regiment, das den Namen einer Frau führte, das 
k. u. k. Infanterieregiment Kaiserin und Königin Maria Theresia Nr. 32, 
muß in die Reihe der historisch benannten Truppenkörper verwiesen 
werden. Auch Nichtmilitärs, mochten sie noch so hohe Staats- oder Hof¬ 
würdenträger und noch so verdient sein, wurden niemals zu Inhabern 
ernannt. Im einzelnen betrachtet, zeigt sich, daß es im k. u. k. Heer 
48 Truppenkörper mit dem Namen verstorbener historisch bekannter 
Persönlichkeiten gab, zu denen die betreffenden Regimenter einst in 
irgend einer Beziehung gestanden waren. Die Verleihung dieser „Namen
	        
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