Volltext: Die Ortsgemeinde Lengau im politischen Bezirk Braunau am Inn in Oberösterreich

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14 Strafen. 
Außer den Eisenbahnlinien beschränken sich die Ver¬ 
kehrswege auf die Reichsstraße, Bezirks- und Gemeindestraßen, 
da ein Wasserweg nicht besteht. 
Die Reichsstraße von Salzburg über Straßwalchen 
nach Braunau tritt bei Psannenstiel in's Gemeindegebiet, 
durchzieht die Ortschaften Pfannenstiel, Ameisberg, Küh- 
büchl, Gaßl, Friedburg. Heiligenstadt und tritt nächst Aug 
in's Gebiet der Gemeinde Mnndersing.*) 
Die Kobernaußer Bezirksstraße mit dem Aus¬ 
gangspunkt am östlichen Ende der Ortschaft Friedburg; 
sich von der Reichsstraße dort auszweigend, durchzieht sie 
die Ortschaften Unter-, Mitter- u. Untererb, Edt 
und Schneegattern in einer Länge von 10 Km**) bis 
zur Herzogsbuche im Kobernaußerwalde, wo sie in den 
Riederbezirk'eintritt. Deren Erhaltung steht zur einen Hälfte 
der Gemeinde Lengan, zur andern Hälfte dem Lande zu. 
Die Pöudorfer Gemeindestraße (1. Kategorie) 
zweigt von der Kobernanßerstraße in E d t ab und reicht, in 
einer Länge von 3 Km die Ortschaften Schneegattern 
und Höcken durchlaufend, bis zur Grenze der Gemeinde 
Pondorf. 
Die Gemeindestraße (1. Kategorie), von der Reichs- 
straße mit dem Knotenpunkt bei Schwoll, die Eisenbahn¬ 
station Friedbnrg-Lengan berührend, führt nach Lengau, 
Lochen und Mattsee in einer Länge von 4'8 Km. 
Die Gemeindestraße (2. Kategorie) mit der Ab¬ 
zweigung aus der Reichsstraße in Kühbüchl führt nach 
Lengau in einer Länge von 2.472 Km. 
Die Teichstätter Straße ist Gemeindestraße 2. Kate-, 
gorie mit 2.183 Km und führt von Heiligenstadt über 
Teichstätt nach Weißan und Oberhaft. 
Außer den vorangeführten Straßen bestehen im Ge¬ 
meindegebiete noch zahlreiche guterhaltene, die einzelnen ab- 
*) Diese Reichsstraße dürfte erst im 18. Jahrh, zu einer solchen 
ausgestaltet worden und früher ohne Bedeutung gewesen sein. Der 
Topograph Wening sagt 1701 bei Friedburg: „ist an kemer Straßen 
gelegen". — 
**) Die angegebenen Längenmaße bezeichnen nur den Durchlauf 
innerhalb des Gemeindegebietes.
	        
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