Volltext: Die Ortsgemeinde Lengau im politischen Bezirk Braunau am Inn in Oberösterreich

schon rm Jahre 1483 einen „Jahrtag" der Kirche zu Mattig- 
hofen gestiftet hatte. Jedenfalls war an Stelle des jetzigen 
Schlosses ein Gebäude gestanden, das nachher durch Jakob 
Rainer samt Zugehör im Jahre 1558 vom Besitzer Martiu 
Ecker in Weißau erkauft und, wie oben des näheren an¬ 
geführt, zu einem Schloß ausgestaltet wurde. Hierauf bezieht 
sich eine lokalgeschichtliche Nachricht, welche besagt: „Im 
Dorf Teichstätt ist ein Burgstall und dabei ein Bauhof, 
welches Ludwig Rainer. Pfleger in der Zwiespaltes) 
mhat. Hat auch in berührten Dorf dazu zwei Güter und 
dm Sölden; mehr zwei Mühlen und ein Gut im Dorf 
Haft, welche zwei Mühlen samt dem Gut zu Haft aus den 
Kasten zu Friedburg urbar ist. Und auf allen nächstbe¬ 
nannten Gütern und Gründen, zu Teichstätt gelegen znge- 
getragene Handlungen sind zu Friedburg gestraft worden." 
Auf weiteren Rainer'schen Besitz um Teichstätt hat 
folgende Aufzeichnung Bezug: „Bei diesem Sitz Teichstätt 
waren vier Weiher, davon den vierten (so verronnen und 
verwachsen) Kasimir Rainer noch in Händen und Ver¬ 
lausung Teichstätts sich vorbehalten hat. Diese vier Weiher 
sind auf Friedburgerischeu Kasten urbar gewesen, aber durch 
die Fürsten aus Baieru den Rainern jedoch mit solchem 
Geding verkauft worden, daß, wenn ein Fürst aus Baiern 
zu Burghausen Hof halten wird, gegen Bezahlung von 
100 Gulden die Rainerischen oder jetzigen Inhaber solcher 
vier Teiche wieder abstehen sollen. Sintemalen dann diese 
vrer Weiher sämtlich verkauft wurden und miteinander der 
Wiederlosung unterworfen, hat Kasimir Rainer die 
voneinander zu geben, daß man in Zukunft den vierten gar 
verlieren möchte, nicht gebührt und hat fürstlicher Pfleger 
dafür, daß Rainer schuldig sei, die Wiese, so ein Weiher 
gewesen, wieder auszuführen und zu einem Weiher wieder 
zuzurichten. Nachdem aber von Teichstätt und dessen zu¬ 
gehörigen Gütern auf Ihre fürstl. Durchlaucht Kasten allhier 
jährlich Grundgilt gereicht worden und also hieraus erscheint, 
daß solche Güter sowohl urbar als lehenbar seien." (Ans 
den Akten des Psleggerichtes Friedburg.) 
Nach Jakob Rainer waren die Güter — von 
1550 bis 1575 — im Besitze des Ludwig Rainer, des 
*) Frankenburg.
	        
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