Volltext: Die Ortsgemeinde Lengau im politischen Bezirk Braunau am Inn in Oberösterreich

Kisten mit den Gerätschaften der Kirche zu St. Ulrich und 
Teichstätt zusammen 29 fl. 23 kr. ausmachten und jeder 
dieser beiden Kirchen die Hälfte dieses Betrages ange¬ 
rechnet wurde. 
Im Jahre 178,7 hatte die Kirche in Teichstätt mit Ein¬ 
schluß der bairischen Kapitalien per 700 fl. 58 kr. 1 Pf., 
und nach Abzug der Passiven per 198 sl. 20 kr. ein selbst¬ 
eigenes Vermögen von 3176 fl. 42 kr. 3 Pf. 
Die im Jahre 1786 gesperrte Kirche wurde nun im 
Jahre 1791 an Ma11hias Schwab, Hieslbaner in Bach, 
verkauft. Der betreffende Kaufkontrakt lautet folgendermaßen: 
„Heute zu untenstehenden Tag und Jahr ist zwischen 
dem k. k. Landgericht Friedburg als der Vogtei der ge¬ 
sperrten Kirche zu Teichstätt an einen : dann an M atthi as 
Schwab, Bauer zu Bach anderen Theils auf die von einer 
Wohllöblichen k. k. Staatsgüterveränßerungs - Kommission 
unterm 19. Juli d. I. anhero gediehene Bestätigung folgender 
Kaufkontrakt festgesetzt worden: 
1. Erstlich überläßt die Vogtei Friedburg ihm, Matthias 
Schwab das gesperrte Kirchengebäude zu Teichstätt um das 
mittels Lizitation ddto. 22. Juni d. I. geschlagene höchste 
Kaufanbot pex fl. 138.— (Einhundertachtunddreißig Gulden) 
gegen dem, daß solcher Bauschilling alsogleich bar erleget und 
2. das Gebäude dieser Kirche binnen Jahr und Tag 
abgebrochen werden müsse; dagegen wird 
3. der Grund laudemiat — oder protokollgefällenfrei, 
das ist zu ewigen Zeiten als frei eigen überlasten, nur be¬ 
hält sich die Vogtei Friedburg bei Veränderungen die ab¬ 
zunehmen erlaubte, adeliche Richteramtstaxe bevor und hat 
sich Käufer verbindlich gemacht, solche sammt dessen Nach¬ 
folgern unweigerlich zu entrichten. 
4. Ist Käufer und dessen Nachfolger schuldig, wenn 
das Gebäude und der Grund auf was immer für eine 
Art umgestaltet wird (rnasien derzeit einig landesfürstliche 
Gaben nicht darauf haften) die künftig landesfürstlichen 
Gaben über sich zu nehmen und 
5. alte bei diesem Kaus sich ergebenden Stempel- und 
Gasgebühren aus Eigenem .MhxnH^gen.
	        
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