Volltext: Die Ortsgemeinde Lengau im politischen Bezirk Braunau am Inn in Oberösterreich

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--vurch die von der bairischen Regierung im Jahre 1810 
verfügte Auflassung des Landgerichtes war für Friedburg und 
seine Bewohner ein verhängnisvoller Wendepunkt eingetreten 
und der Ort dadurch eines sozialen nnd wirtschaftlichen Vor¬ 
zuges beraubt worden, der neben dem vorangegangenen Ver¬ 
luste der Burg als stärkstes Glied in der Kette der Schicksals¬ 
schläge zu gelten hat. Wohl hatte noch das bald darauf er¬ 
richtete bairische und nachher von Oesterreich fortgesetzte Forst- 
und Jagdamt in gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Hinsicht 
einigermaßen günstigen Einfluß ausgeübt, doch war es mit 
den früheren Vorrechten und der Ueberlegenheit über ansehn¬ 
liche Orte einer weitreichenden Gegend für immer vorbei. 
Den Rang als Markt,*) den Friedburg als Edelsitz 
und Mittelpunkt eines ausgedehnten Landgerichtsbezirkes er¬ 
worben und Jahrhunderte hindurch behauptet hat, mußte es 
schrittweise im Laufe des vorigen Jahrhunderts durch die 
Ungunst der politischen Verhältnisse und wohl auch durch die 
Schuld der Vorfahren der jetzigen Bewohner einbüßen. 
Friedburg war schon im 14. Jahrhundert im Besitze des 
Marktrechtes und zahlreiche Urkunden, historische und amt¬ 
liche Aufzeichnungen aus bairischer und auch noch öster¬ 
reichischer Herrschaft bezeugen mit unumstößlicher Beweiskraft 
dieses alte Recht; ohne sich der nachherigen Eingriffe in die 
Rechte Friedburgs zu erwehren, die im Weitergange der Zeit 
gewiß nur in irriger Annahme durch staatsamt¬ 
liche Bezeichnungen zur Gepflogenheit wurden, ist der Ort 
durch das unverantwortliche Versäumnis seiner führenden 
Organe ohne jeglichen Grund und ohne behördliches Er¬ 
kenntnis stillschweigend zum Dorf geworden. Im Verkehre 
der Bewohner Friedburgs und der näheren und entfernteren 
Nachbarn untereinander gilt der Ort noch immer als Markt 
und an den zunächst betroffenen Bewohnern Friedburgs liegt 
es, sich ihr uraltes Recht wieder zurückzuholen, was an der 
Hand der historischen Nachweise und unter Darlegung der 
nicht ungünstigen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen 
nicht ohne Erfolg verbleiben kann. 
. *) Eine das Marktrecht Friedburgs ausführlich erläuternde Ab¬ 
handlung mit zahlreichen Zitaten aus alten amtlichen Quellen und 
historischen Werken ist von dem bekannten Heimatforscher Max 
Schlickinger in der Unterhaltungsbeilage der Linzer Tagespost vom 
^21. Februar 1904 erschienen.
	        
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