Volltext: Die Ortsgemeinde Lengau im politischen Bezirk Braunau am Inn in Oberösterreich

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RaftMCr. Die selbständigen Kasten- (das ist Rent-) Aemter 
wurden Ende des 16. Jahrhunderts fast alle den betreffenden 
Pflegern übertragen und mußten letztere verrichten: votieren, 
berichten und die Expeditionen ausarbeiten, waren also auch 
Regierungs- und Regimentsräte; die Pflegsverwalter und 
Pflegskommissäre waren folglich auch Kastenaints-Verwalter, 
beziehungsweise Kommissäre. 
Regieriltigsrat, auch Regimentsrat genannt, da ein¬ 
zelne Rentämter auch „Regiment" hießen und zwar in München, 
Landshut, Burghausen und Straubing. Die Regiervngsräte 
hatten den täglichen Ratssitzungen beizuwohnen und die Be¬ 
richte an die Regierung zu bearbeiten. 
Zur Zeit der Uebernahme des Jnnviertels durch Oester¬ 
reich im Jahre 1779 bestand das Landgericht Fried¬ 
burg aus folgenden Steuergemeinden: Krennwald, 
Utzweih, Ehreneck, Lengau, Friedburg, Heiligenstadt, Schnell¬ 
berg, Schweigertsreith, Feuchtet, St. Johann ct. W., Weiffen- 
dorf, Kobernaußen, Geretseck, Oberschwandt, Haberpoint und 
Förstern. Im Jahre 1782 kamen dazu die Steuergemeinden: 
Tannberg, Lochen, Oberweißau, Wichenham, Muntenheim, Per- 
wang, Ruderberg, Patting, Jeging, Achenlohe und Muuderfing. 
Als das Jnnviertel im Jahre 1810 wieder an Baiern 
kam, wurden die Land- und Pfleggerichte Friedburg und 
Wildshut ausgelassen, das Gericht Mattighofen als 
LandgerichtI konstituiert und die Pfarren Lengau undPön- 
dorf dem Landgericht Neumarkt zugeschlagen. Als im 
Jahre 1823 die österreichische Regierung eine Reorganisation 
der Aemter und Beamten des Jnnviertels vornahm, wurden 
dte Psarrbezirke Lengau und Pöndorf wieder zum Pfleg¬ 
gericht Mattighofen gezogen. 
Die bairische Regierung setzte zwar im Jahre 1810 i n 
Friedburg ein Rentamt ein, doch wurde selbes 1823 nach 
Mattighofen verlegt; ebenso kam das 1814 errichtete bairische 
Forstamt im Jahre 1815 nach Mattighofen, um 1830 
wieder nach Friedburg zurückverlegt zu werden. 
Die weiteren Wandlungen in den kaiserlichen Aemtern 
Friedburgs, welche lediglich mit dem forstlichen Wesen 
verknüpft sind, erscheinen bereits im Abschnitt über den Ko¬ 
ber naußerwald erläutert und können hier nicht neuerlich 
vorgebracht werden.
	        
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