Volltext: Die Ortsgemeinde Lengau im politischen Bezirk Braunau am Inn in Oberösterreich

Richter — Landrichter. 
Seethaler Heinrich, 1362—1412. 
Grembs Heinrich, 1412—1439. 
Freyer, Hermann der, 1439—1442. 
Fürlbeck Stefan, 1468—1470. 
Schedlinger Oswald, 1483. 
Grembs Stefan, 1483—1491. 
Messenbeck Bernhard, 1506 
Schwelcher R., 1538. 
Menßremmel Georg, 1558—1569 
Mayr R., 1569—1576. 
Meußremmel Joachim, 1576—1581. 
Lerchenfeld Johann Caspar, Freiherr von 1662—1666. 
Satzenhofen, Friedrich von, 1777—1779. 
Kransmann, Johann Andrae, unter nachheriger österreichischer 
Herrschaft um 1791. 
Zusatz. Pfleger. Bei einem Pfleggericht waren Justiz und 
Verwaltung vereinigt. Jene amtierenden Pfleger, anderen Amts¬ 
sitz seit dem ersten Viertel des 17. Jahrhunderts eine Land¬ 
fahne bestand, waren zugleich auch Hauptleute (Haupt¬ 
männer) über diese Fahne, daher auch die Friedburger Pflegs¬ 
verwalter auch Hauptmannfchafts-Verwalter und 
die Pflegskommissäre Hauptmannschafts-Kommissäre 
hießen. 
Im allgemeinen hatten die Pfleger und Pflegskommissäre 
keine fixe staatliche Bezahlung, sondern bestanden die „Amts¬ 
nutzungen" in Benützung der Pflegsgründe nebst Oekonomie, 
in Bewohnung des Pflegfchloffes, dann in „Küchendienst", 
das ist Naturalbeiträgen (Eier, Hühner, Lämmer u. s. w.), 
Robotdiensten der Pflegsuntertanen sowie in Geldleistungen 
für amtliche Verrichtungen. 
Gegen Mitte des 18. Jahrhunderts wurden alle Pflegen 
nur mit sogenannten Hauptpflegern besetzt, das heißt, sie 
wurden adeligen Familien oder höheren Beamten verliehen, 
die nicht am Pflegorte wohnen mußten, auch mit der Pflege 
selbst nichts zu tun hatten und nur die eingegangenen Gelder 
einzunehmen hatten. 
Den amtierenden Pflegern oblag auch die Unter¬ 
haltung und Bewachung des Pflegschlosses.
	        
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