Volltext: Die Ortsgemeinde Lengau im politischen Bezirk Braunau am Inn in Oberösterreich

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Um 1398 und 1399 waren die Brüder Konrad III. 
unt) Hartneid IT., die Erwerber der Friedburg, bereits 
verstorben. Ersterer hatte vier Frauen, und zwar 1. eine ? 
geborene Chameraw, 2. eine geborene von Abensperg, 
3. Barbara von Puchberg und 4. eine geborene von Törring. 
Aus diesen Ehen hatte er zwei Söhne, Hanns und 
Konrad IV. und zwei Töchter. 
Born ^zahre 1400 an erscheinen in der Geschichte nur 
mehr die letztgenannten beiden Söhne. 
,Das Landgericht Weilhart hatte seinen großen 
Flächeninhalt von Obernberg und dem Gutenbache bis an I 
die Mosach bet Wildshut, bis au's Riederholz, an den Schaf¬ 
berg und den Attersee einerseits, vom Inn und der Salzach 
bis an den Hausruck anderseits bis in's 15. Jahrhundert 
bewahrt. Den nächsten Anlaß zur Abteilung dieses Land- 
gertchtes tn mehrere Gerichte gab der Umstand, daß die 
Brüder Hanns und Konrad IV. die Kuchler die Feste 
Frtedburg ..in dem Weilhartgericht" als Lehensgericht 
wieder dem Bischof von Bamberg verschrieben, welcher die 
Friedburg sodann dem Herzog Friedrich von Baiern 
(f 4. Dezember 1393) lieh. In Anerkennung dieses Ver¬ 
haltens belehnte nun H e r z o g H e i n r i ch X VI. am 8. April ' 
1403 die Brüder Hanns und Konrad die Kuchler in 
erblicher Weise mit Friedb irg und verlieh ihnen dazu 
das Halsgericht mit Stock und Galgen*) „anfallen 
den löteten, urbaren vnd gueten vnd auf allen den steten 
da sy das chlein gericht habent die zu Fridburg gehörnt, be¬ 
sucht und unbesucht wo die in unserem Laude zu Bahrn ge¬ 
legen sind und als ir Vodern von dem egenannt bifchof von 
Babenberg gekauft habent, ausgenommen was derselben lätott d» 
auf unsern aigen gittern oder aber hinter latoten gel'eßen 
waren, darüber behalten wir uns selber das Gericht."**) 
Da die Herrschaft Friedburg, einschließlich Mattighosen. 
ein ziemlich geschlossenes Gebiet umfaßte, so war damit ein 
eigenes Gericht geschaffen, welches auch in den Urkunden 
r, ) ?jefe 3klt (von 1403 an) ftnb somit bie noch jetzt gebräuch¬ 
lichen Bezeichnungen „Galgenholz" (ein Wäldchen bei Holz-Bach), 
•• Zwischen Roßwinkel und Babenham) unb Köpfstatt" 
(zwischen Kuhbuchl unb Amaisberg) zur ckzuversetzen. Die Tobesnrteile 
wurden im Mittelalter oft entfernt vorn Gerichtsplatz vollstreckt unb 
i“®'11 der Regel gleich nach bem Urteilsspruche. 
) Reichsarchiv München.
	        
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