Volltext: Die Ortsgemeinde Lengau im politischen Bezirk Braunau am Inn in Oberösterreich

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Bei Hochzeiten, das heißt bei Festen im allgemeinen — 
denn jedes Fest hieß bei unseren Ahnen eine „Hochzeit", 
während wir darunter nur noch ein Vermählungsfest ver¬ 
stehen — waren die Wände der Halle mit gewobenen Ta¬ 
peten („Rückelachen" benannt) beschlagen, der Fußboden mit 
Teppichen belegt und mit Blumen bestreut, auf den längs 
der Wände stehenden Bänken aber lagen Polster („Külter") 
und Federkissen („Plnmiten"). 
Das Hausgerät nahm selbstverständlich mit dem Fort¬ 
schritt der Zivilisation an Manigsaltigkeit und Zierlichkeit 
zu. Durchschnittlich ist jedoch auch noch im späteren Mittel¬ 
alter der Hausrat selbst in reichen Häusern mehr dauerhaft 
als zierlich aus Hartholz gefertigt gewesen. 
Als Prachtstücke fanden sich Lehnsessel ans Maserholz 
schmuck geschnitten und gedrechselt und weichgepolstert; auch 
Tische, Stühle, Bänke und Truhen besaßen reiche Schnitzarbeit. 
Das Bett ist im 12. Jahrhundert noch sehr einfach ge¬ 
wesen; das auf vier plumpen Füßen ruhende Bettgestell hatte 
zumeist nur ein Kopfbrett und kein Fußbrett. Das Bett 
selber bestand aus einer rohen Matratze, welche mit einem 
weißen Lacken umwickelt war, und aus einem kleinen vier¬ 
eckigen Kopfkissen. Beim Znbettegehen behielt man das Unter¬ 
kleid an und deckte sich mit einem Mantel zu. 
Abgesehen von der größeren Gast- und Festhalle, waren 
die Räume in den „Herrenhäusern" der Burgen zumeist klein, 
niedrig, mit kalkgetünchten oder holzgetäfelten Wänden; von 
Malerei an letzteren war noch keine Spur. 
Das „Frauenhaus" oder auch „Frauenzimmer" genannt, 
befand sich entweder im Palas selbst, oder war an dasselbe 
angebaut. Der ganze Raum hieß „die Kemenate" oder auch 
(mittelhochdeutsch) „der Fronwen heimliche" und war in 
mindestens drei Gemächer verteilt: Die eigentliche Familien¬ 
stube, zugleich das Schlafgemach der Hausfrau, die Mägde¬ 
schlafkammer und endlich die Werkstätte, wo die Herrin mit 
dem weiblichen Gesinde den vielerlei Arbeiten oblag, welche 
ihre Pflicht, die Bekleidung der sämtlichen Hausbewohner 
herzustellen, mit sich brachte; denn noch im 12. und 13. 
Jahrhundert unterzogen selbst fürstliche Frauen sich dieser 
Pflicht im vollen Umfange. 
Es teilte sich das Leben in der alten Burg, je nachdem 
sie vom Besitzer ständig bewohnt oder nur zeitweise besucht
	        
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