Volltext: Aschach, Eferding, Waizenkirchen und Umgebung

— 25 — 
triebenen Mißbräuche (1517). Die späteren Disputationen Luthers 
mit dem auf kirchlicher Seite stehenden Dr. Eck wurden immer 
heftiger und verkündete Luther Lehren, welche von dem Lehr- 
svsteme der Kirche in verschiedenen Punkten abwichen. Luther 
fand viele Anhänger und verbreitete sich seine Lehre sehr rasch 
auch in unserem Lande, und zwar nicht nur unter dem Adel, 
sondern auch unter den Bürgern und Bauern, so daß die Luthe¬ 
raner, später auch Protestanten geheißen,1) bald die Mehrheit über 
die Katholiken erreichten. Das Verhältnis zwischen den beiden 
Religionsparteien wurde durch die gegenseitige religiöse Unduld¬ 
samkeit immer schroffer und waren die Bemühungen Ferdinands, 
der Ausbreitung der neuen Lehre entgegenzuwirken, wenig erfolg¬ 
reich. Obwohl die Einführung und das Lesen der Schriften 
Luthers streng verboten war, fanden sie doch eine massenhafte 
Verbreitung. Die vornehmsten Adeligen des Landes, wie die 
Schaunberger, die Jörger zu Tollet, die Polheimer, die Starhem- 
berger u. a. waren Anhänger des neuen Glaubens und viele 
schickten ihre Söhne an die Universität Wittenberg, worauf sie 
nach Beendigung ihrer Studien in die Heimat zurückkehrten und 
protestantische Prediger mitbrachten, welche auf den Patronats- 
pfarren eingesetzt wurden und eifrig für die Verbreitung der neuen 
Lehre tätig waren. Die Lehre von der evangelischen Freiheit und 
dem freien Gebrauche der heiligen Schrift war besonders den 
Bauern willkommen, welche von ihr auch eine Besserung ihrer 
materiellen Lage erwarteten. Der Bauernstand seufzte damals 
unter den vielen Diensten und Abgaben, welche den geistlichen 
und weltlichen Gutsherren geleistet werden mußten. Beim Antritt 
eines Bauerngutes mußte der Grundobrigkeit die Anlait, beim Ver¬ 
lassen die Ablait gezahlt werden. Beim Tode des Besitzers mußten 
die Hinterlassenen, um den Besitz zu erhalten, das Besthaupt 
(Todlayb oder Todrecht), unter welchem man das zweitbeste Stück 
Vieh verstand, entrichten. Weiter waren die Bauern verpflichtet, 
an die herrschaftliche Küche eine bestimmte Menge von Eiern, 
Käse, Schmalz, Geflügel, Schweinen, Lämmern u. a. abzuliefern 
(Weisat) und der Grundherrschaft bestimmte Massen und Arten 
von Getreide (Zehent) zu entrichten. Hiemit waren die Lasten 
noch nicht erschöpft. Der Grundherr hielt sich für den Betrieb 
seiner zum Eigenbau vorbehaltenen Ländereien keine eigenen 
Dienstboten, sondern ließ alle nötigen Arbeiten von den robot¬ 
pflichtigen Untertanen besorgen, welche oft zu einer Zeit, wo sie 
die eigenen Gründe bebauen sollten, der Herrschaft zu Diensten 
stehen mußten. Eine steigende Erbitterung unter den Bauern 
riefen auch die stetig wachsenden Kriegslasten hervor, welche unter 
dem Namen Rüststeuer bei dem allgemeinen Landesaufgebote ent¬ 
richtet werden mußten. Die veränderte Kriegsführung, die Er¬ 
richtung stehender Heere und der seit der Regierung des Kaisers 
Maximilian I. fast ununterbrochene Kriegsstand legten den Ständen 
größere Lasten auf, die sie auf ihre Untertanen übertrugen. Die 
]) Der Name rührt von der Protestation her, welche die evan¬ 
gelischen Stände am 19. April 1529 gegen den Beschluß des Reichstages von 
Speier einlegten, der die weitere Verbreitung der lutherischen Lehre verbot.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.