Volltext: Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Inviertels

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Strnadt. 
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Von gemelter Thonhamer Gattern geet das March wieder fort in 
der Straß, übern Gunzenbach zu einem neben der Thonhamer Wis ligun- 
den March, Aichstock, und ein zenagst dabei steende March Yeichten, 
nachmals zwerchs im Holz der Tannperg genannt herüber auf ein Hoch 
in ein gar grosse alte March Tannen, folgunds von derselben in Knie¬ 
graben und ein alten Stock, so man den Sailerstock genennt, alsdann 
gleich über die Däckenleiten und in des Gruebers zu Grueb Gattersäuln. 
Von solcher wierts auch die Pfleggerichts Obrigkeit Braunau bis 
zu einer Puechen und Kerßpaum, welche bei einem Eck der .Sparberecker 
Peunten steen, beschreiben. 
Item so werden, wie zu besorgen, am Tannperg gleichfalls Irrungen 
sein oder fürfallen, danne entzwischen der obbeschribnen March Veichten, 
auch des Sailers stock zwei March, so die Reutwalcher und Lengauer als 
Bayrische und solche die Salzburgerischen für die Gränizmarch halt: und 
anzaigen möchten, so befindt sich aber im Augenschein, auch der Alten 
Vermainen nach soviel, daß solche pesser oben auf der Hoch bei dem 
Huefschlag und Gangsteig fierüber geen werden. 
Weiter von erzelter Puechen, auch Kerschpaum und dem Eck im 
Zaun zwischen bestimmter Sparberecker Peunten und der Tannperger 
Grund wenigs hinaus zu einem Hölzl, folgunds hinab zu der Weirwisen, 
von dannen wieder im Hag und Zaun hinum zu einer Wisen der Schlot 
genannt, welcher die Plainer als Braunauerische, gleichfalls die Kränzin¬ 
ger als Salzburgerische in Gründen voneinander scheidet. 
Von deme an wirdets abermals die Braun auerische Obrigkeit bis 
in Graben, welcher zwischen der Blainer Hölzl und des Michael Wernzles 
Peunten ligt, richtig machen. 
Alsdann in gemeltem Graben und Hölzlen fort auf bis in das Hag 
zu einer Peunten, welche Hanß Kränzinger zugehört, nachmals in dem¬ 
selben bis an das Eck und Bsuechweg, welcher an die Spär geet. 
Folgunds wirts wider um die Braun auerisch Obrigkeit gar hinaus 
für den.Sprintznperg, in einem Rain auf bis zu einem Zaun und einer 
kleinen Puechen, so den Wichenhamern zugehörig ist, beschreiben. 
Von bestirnten Zaun und der kleinen Puechen an geet das March 
zwischen der Wichenhamer und Petershamer Gründ fort in einen Elechsen- 
paum und Graben zu des Zaissntalers Gründ. 
Nachfolgunds wirdets aber die Braunauerisch Obrigkeit gar in die 
Castnerau zum Aupach und des Pöckls zu Gumpeting Gründ richtig machen. 
Der obernannt Aupach, welcher neben des Pöchls zu Gumpeting 
Gründen fürrinnt, scheidet das Bayr: und Salzburgerisch Land von ein-
	        
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