Volltext: Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Inviertels

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Strnadt. 
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ein Eck, und von diesem Eck wieder in einem Rain Rechts nach den 
Schaufler Ländern zu einem Marchstein, von da rechts in Rain abwärts 
zum Feldweg — und links bis zum Gattern oder Oester nächst einer steiner¬ 
nen Säule. Yon dieser Säule leitet sich die Grenze rechts nach dem Zaun 
zum Schauflerschusterländel, sodann zum Burgkirchner Hölzl zu einem 
Marchstein — sonach rechts nach dem Hölzl in Graben bis zu einem 
Rain, nach welchem wieder in Holzgraben nach dem Hölzl fort zum Eck 
sichs gränzet. Sodann geht es links aufwärts in einen Feldweg zum ge¬ 
dachten Hölzl wieder in den Graben zu einem Grenzstecken Nr. 40 der 
Gemeinde Vormosen. Von da links durch das Hölzl neben einer Gruben 
in die Holzstraß, von da nach dem Zaun links abwärts nach dem Holz 
und Gstaiger Länder zum Zauneck und einen Marchstein, von da wieder 
zum Zaun Hochmoß-Holz und Grenzstecken der Gemeinde Vormosen. Von 
diesem geht man sodann gerade in Holzweg ein wenig fort, wo sich so¬ 
dann die Grenz linkerhand aufwärts in einen Holzgraben zu einen Zaun 
lenket, von wo rechts abwärts zum Gattern und Holzstrassen, und in 
dieser rechts abwärts zu einen Marchstein neben der Holzstrasse der 
fernere Grenz Zug gehet. Von dieser Holzstraß zu einen weiteren derley 
Marchstein, und von diesem zu einem Grenzstecken der Gemeinde Feld¬ 
kirchen, wo auch ein Marchstein sich befindet. Von da geht es sodann 
links abwärts zu einem andern Marchstein wieder, und von diesem hinab 
mehrmal zu einen solchen Marchstein. Von diesem wieder weiter zu einem 
dergleichen Marchstein, und von diesem lezteren in die Mühlstraß und 
dortigen March; sonach abwärts zu einem Eck in das Sperwießfeld, von 
dannen in ein Holzstraß rechts nach dem Gstaiger Holz abwärts zu einem 
Marchstein. Von da weiters nach dem Holz bis zu des Hofbaurn zu Gstaig 
Ländel hinab auf einen Rain, von da rechts aufwärts zu einem Eck. Von 
sotanem Eck drehet sich die Grenze links abwärts im Rain neben des 
Hofbaurn zu Gstaig Ländin bis zur Gstaiger Feldstraß, in dieser Straßen 
sodann abwärts bis zum Auerholz, von da gehet es sodann nächst des 
Holz ein wenig links auf einen Rain des Sturm zu Gstaig Land zu — in 
ersagtem Rain dann ferners rechts aufwärts zu einem Anstoß, von diesem 
gerad zu einen Rain, in dem links abwärts wieder auf einen Anstoß sichs 
grenzet. Von diesem lezteren wendet die Grenz Scheide sich rechts hin¬ 
über auf einen Marchstein und Rain, von welchem man links abwärts auf 
die Gstaiger Strasse, wo man auf Feldkirchen zu fahrt, kommt, über diese 
Straß in einem Rain gerade fort auf ein Eck, von diesem Eck rechts auf¬ 
wärts im Gangsteig fort zu einem Rain, von diesem dann links aufwärts 
weiters auf ein Eck, von welchem sodann rechts abwärts die Grenze zu
	        
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