Volltext: Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Inviertels

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Erläuterungen. 
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Quellen sich unterhalb des Fliegenbaums vereinigen und ein Zwisel 
(Gabelung) bilden. 
5 (S. 343). Über die Sallet siehe ,Peuerbach', S. 10, und den Ex¬ 
kurs im Archiv f. ö. GL, Bd. 99, S. 520—532. Im Gegensatze zu Uhlirz, 
der in Verteidigung der Auslassungen seines Melker Mönches den Namen 
dei^Salleivon einer ,Sumpf bedeutenden Wortwurzel ableitete, habe ich 
die Form ,Boten Sala' mit den 6 Abteilungen des Forstes erklärt und 
damit nach meiner Überzeugung das Eichtige getroffen; denn Eoden 
heißen noch heute die beiden Halbkantone Appenzell (Inner Rhoden, 
Außer Rhoden) und in den ,Rechtungen des Gotteshauses St. Gallen zu 
Appenzell' aus dem 14. Jahrhunderte (bei Zellweger, Urkunden I, 277) 
werden wiederholt die Roden und Rodmeister erwähnt. Für die heutige 
Ortschaft Ort an der Straß zwischen Asing und Riedberg, also eine kurze 
Strecke vor der Sallet, war, noch im zweiten Drittel des 17. Jahrhunderts 
nach den Urkundenbiichern des Marktes Peuerbach die Bezeichnung 
Rotenpeuerbach üblich (1632, 19. 5. und 1636, 5. 9. Hans Huemer am 
Ort in Rotenpeuerbach). 
6 (S. 343). Loch, alte Bezeichnung für Wald. 
7 (S. 343). Erleßbach ist die Ortschaft Obern Erleinsbach, Pfarre 
Peuerbach. 
8 (S. 344). Unter Kronabittach ist die Einschiebt Kronawetergut, 
Pfarre Altschwendt, verstanden. 
9 (S. 344). Rodau und Wollmarch sind die Weiler Ratau und Woll¬ 
march (= Waldmark) der Pfarre Altschwendt. 
10 (S. 344). Der Bernwinkel ist die Einschiebt Bernwinklergut der 
Pfarre Zell an der Pram. 
11 (S. 344). Wagnered, Weiler der Pfarre Zell. Bei Souvent fehlt 
der Name. 
12 (S. 344). Das Kerschbachl entspringt bei Sixtberg, Pfarre 
Kalham, fließt bei Stieret, Wieling, Pomöd, Habach vorbei und geht unter¬ 
halb Riedau in die Pram. Bei Souvent fehlt dieser Bach überhaupt. 
13 (S. 345). Kroisbach, Nebenbach der Pram bei Altmansdorf. 
14 (zu II, S. 347). Das Landgericht Niedernkeßla, ein Spreng¬ 
stück des Komitates der Schaunberger, endete nach 443 jährigem Be¬ 
stände1 mit 31. Dezember 1810; es verlor schon im Zeitalter der 
1 Zur Verrichtung der landgerichtlichen Funktionen hielt sich der Pfleger 
von Viechtenstein einen Kichter; 1444, 12. 5. siegelte der erbar und 
weise Sigmund Schultheizing, Richter (des Pflegers Thomas von Siegen¬ 
heim) zu Viechtenstein den Stiftbrief des Hans Grasfurtner für das
	        
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