Volltext: Grenzbeschreibungen von Landgerichten des Inviertels

[431] 
Grenzbeschreibungen. 
739 
auch schmöler vom Pach noch fortan unzt zu der Schlagmül, gegen über 
auf der Hach bis zum gespörten Gattern, so der Paur anwGickha72 
Cogler Herrschaft unterhalten und Spören muß, wehrt auch verners das 
Landmarch von solchem Gattern neben dem Hag hin und hin auf der 
Leiten bis zum Steifferpacli, volgents nach und in der Goldau unzt 
zur Weningach wehren und sich erstrecken solle, und welchem dan auch 
die hernach inserirte Jaghueb oder Edt in Hägern in diser Landge¬ 
richtlicher Iurisdiction zu sein sich befindet, so will man doch selbiger- 
seits solches nit gestatten, sondern volgents bedeiter Pach, und wie sich 
die Grind schaiden, vor das March halten, als nemlich in der Mitten 
herenthalb noch und in dem Pach gegen dem Einsal aufwerts unzt aber 
zu vorgedachts Eauchenschwandtners Herrn: oder Genßwisel, über die 
Goldau nach dem auf lingger Hand herein gehent befindlichen Hag unzt 
wider zum Pach, sodan etwas wenigs abwerts hinter dem Haus über 
dessen Stög, volgents lingge Hand in Mite und nach der Goldau gegen 
dem Einsal aufwerts für die Schranckpäm: oder Schwendtner Mül (so 
auch mit Grundherrschaft auf den Cogl unterworfen und derentwillen 
selbige Obrigkheit obwolens herendter des wassers gelegen, sowol auch 
auf denen dahin mit Grundherrschaft unterwürfigen, zwischen denen diß 
orts belechneten und ligenden Wismädern der Landgerichtlichen Iuris¬ 
diction sich anmassen wollen) für die alhero nach Straßwalchen gehörige 
Schlagmühl, auch dessen Mülwasser Einkehrungs Wöhr auf und auf bis 
an der Jaghueb: oder Eder Wisen, so zur Herrschaft Franckenburg 
Grundherrschaftlich unterworfen (dahero dan auch selbige Herrschaft 
dem hiesigen Landgericht die Iurisdiction nit bestehet, destwegen dan so¬ 
wol diß: als anders halber mehrere gehorsame Erleitterung craft Beilag 
Litt. C protocolirt worden) nochmals vom Pach zwerch des Balthasarn 
Schmidts Wurths anderHildenedt73 Zaun nach rechte Hand über die 
Wisen und Hech bis zu dem Hildeneder Gattern, nach solchem Gattern 
noch fürwerts nach deren Zaun lingge Hand hinüber bis an solches 
Zaunegg, vom Egg nach dem negst daran stossenden Eain bis an des 
Eder und Tobias Lethners zu Jagenreuth Zaunpalken. Von solchen 
zwo Palken fürwerts an die Stauden und Stainfc&ßli, von selbigen Stain- 
pachs Rinnsal in seits lingger Hand aufwerts für das Dorf Jaghueb oder 
Ödt in Hagern,74 auf und auf zwischen solcher: auch der Pelzleithner 
und Jägenreuther Wismader unzt über den Stambach, neben dem Hag 
über das Wismad an der Pelzleithner und Jägenreuther Holzschachen, 
nach dem Eder Hag hinauf, zimlich hoch gegen dem Haslberg an des 
Michael Auers und Eders Hagegg am Gupf genandt. Von dannen lingge 
Archiv. 302. Band. II. Hälfte. 4g
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.