Volltext: Vom Eintreffen der serbischen Antwortnote in Berlin bis zum Bekanntwerden der russischen allgemeinen Mobilmachung (2 / 1919)

der Tat, wie Ew. Exz. annehmen, ein Mißverständnis, und zwar auf 
russischer Seite vor. Herr von Schebeko sei davon ausgegangen, 
daß Graf Szäpäry mit Sasonow eine freundschaftliche Unterredung 
gehabt habe, auch über die Note an Serbien, und habe daran an¬ 
knüpfend geäußert: »ce serait utile de continuer cette conversation«. 
Hier habe er, der Minister, allerdings bemerkt, daß Graf Szäpäry 
wohl ermächtigt gewesen sei, »Erläuterungen« zu der Note zu geben, 
daß er es aber bestimmt ablehnen müsse, über die einzelnen Punkte 
der Note an Serbien — deren Berechtigung usw. — zu diskutieren. 
Hieraus habe Herr Schebeko wohl abgeleitet, daß Österreich über¬ 
haupt nicht mit Rußland reden wolle. 
Diese Folgerung sei um so weniger berechtigt gewesen, als 
Herr Schebeko dann im Laufe der Unterhaltung weiter geäußert 
habe: »nous pourrions aussi causer de nos propres affaires«, und er, 
der Minister, sich dieser Anregung gegenüber durchaus nicht ab¬ 
lehnend verhalten habe. 
Nachdem er, Graf Berchtold, auch schon durch Graf Szäpäry 
von diesem Mißverständnis Meldung erhalten und gleichzeitig unsere 
dringende Anregung erfolgt sei, in Konversation mit Rußland einzu¬ 
treten, habe er Graf Szäpäry sofort entsprechende Instruktion 
erteilt (chiffr. Telegramm Nr. 135)4. 
T schirschky 
4 Siehe Nr. 433. 
Nr. 449 
Der Botschafter in Petersburg an das Auswärtige Amt1 
Telegramm 197 Petersburg, den 30. Juli 1914 2 
Telegramme 1423 und 143 4 eben bei Sasonow verwertet, Minister 
sagte zu, daß Rußland sich einstweilen jeder Feindseligkeit gegen 
Österreich enthalten wolle, falls es nicht von Österreich provoziert 
werde. 
Im übrigen konnte ich nur feststellen, daß Sasonow sich nach 
wie vor weigert, von dem Ew. Exz. durch meine letzten Meldungen 
bekannten Standpunkt abzugehen. 
Pourt ales 
1 Nach der Entzifferung. 
2 Aufgegeben in Petersburg 950 nachm., angekommen im Auswärtigen 
Amt n5 nachm. Eingangsvermerk: 30. Juli. 
3 Siehe Nr. 392. 
4 Siehe Nr. 397.
	        
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