Volltext: Vom Attentat in Sarajevo bis zum Eintreffen der serbischen Antwortnote in Berlin (1 / 1919)

verschiedene Angaben enthalten seien, die einer eingehenden 
Prüfung bedürften, und daß insbesondere den Mächten Zeit ge¬ 
lassen werden müsse, das in Aussicht gestellte Dossier zu studieren. 
Baron Macchio hat erwidert, er werde dem Grafen Berchtold sofort 
von dieser Mitteilung Kenntnis geben. Er könne ihm aber schon 
von sich aus sagen, daß eine Fristerstreckung ausgeschlossen sei. 
Diese Bestimmung sei nach reiflichster Überlegung und infolge 
gründlicher Kenntnis der stets von Serbien beobachteten Ver¬ 
schleppungstaktik getroffen worden. Eine Verschiebung bis nach 
Studium des Dossiers würde eine Verschiebung sine die bedeuten. 
Außerdem habe es der k. u. k. Regierung fern gelegen, die An 
gelegenheit zwischen der Monarchie und Serbien dem europäischen 
Areopag zur Entscheidung vorzulegen. Die Information der 
übrigen Mächte sei lediglich als ein Akt der Courtoisie gegenüber 
diesen anzusehen. 
Tschirschky 
Nr. 179 
Der Botschafter in London an das Auswärtige Amt1 
Telegramm 155 London, den 25. Juli 19141 2 
Privat für Staatssekretär v. Jagow 
Ich möchte Sie nochmals auf die Bedeutung des Grey’schen 
Vorschlags der Vermittelung zu vieren zwischen Österreich und 
Rußland hinweisen8. Ich erblicke hierin die einzige Möglich¬ 
keit, einen Weltkrieg zu vermeiden, bei dem für uns alles auf dem 
Spiele steht und nichts zu gewinnen ist. Ablehnen wir, so wird 
auch Grey sich nicht mehr rühren. Solange wir noch nicht mobili¬ 
siert, ist die Vermittelung immer noch möglich und eine Beilegung 
des Streites, die für Österreich annehmbar ist. Unsere Ablehnung 
aber würde hier sehr verstimmen, und ich glaube nicht, daß, falls 
Frankreich hineingezogen wird, England gleichgültig bleiben 
dürfte. Ich rate noch einmal dringend dazu, den englischen Vor¬ 
schlag anzunehmen und dies in Wien und Petersburg bekanntzu¬ 
geben. 
Lichnowsky 
1 Nach der Entzifferung. 
2 Aufgegeben in London 20 nachm., angekommen im Auswärtigen Amt 
521 nachm. Eingangsvermerk: 25. Juli nachm. 
3 Siehe Nr. 157.
	        
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