Volltext: Deutschland und Europa

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einsetzen, einen entsprechenden Beitritt hinsichtlich der nordafrikanischen 
Landstriche des mittleren und westlichen Mittelmeergebietes einschlie߬ 
lich Marokkos hervprzurufen. Dieser Zutritt ließe sich gegen die Annahme 
des in den Artikeln IX und X des heutigen Tages enthaltenen Programms 
durch England verwirklichen. 
Zu Urkund dessen haben die drei Bevollmächtigten das gegenwärtige 
Protokoll in dreifacher Ausfertigung unterzeichnet. 
Geschehen zu Wien, am 5. Dezember 1912. 
von Tschirsky. 
B erch told. 
Avarna. 
Protokoll. 
In dem Augenblicke, wo die Unterzeichneten Bevollmächtigten der drei 
Mächte zur Unterzeichnung des an diesem Tage zwischen Deutschland, 
Österreich-Ungarn und Italien abgeschlossenen Vertrages schreiten, er¬ 
klären sie gegenseitig, hierzu gehörig bevollmächtigt, folgendes: 
1. Es herrscht Einvernehmen darüber, daß der im Artikel IX des Ver¬ 
trages vom 25. Juli 1902 erwähnte territoriale status quo in den nordafri¬ 
kanischen Bezirken am Mittelmeer die Souveränität Italiens über Tripolis 
und die Cyrenaika mit einbegreift. 
2. Es herrscht gleichfalls Einvernehmen darüber, daß der Artikel X 
desselben Vertrages den zur Zeit der Unterzeichnung des Vertrages in den 
nordafrikanischen Bezirken bestehenden territorialen status quo zur Grund¬ 
lage hat. 
3. Es herrscht Einvernehmen darüber, daß die besonderen, Albanien und 
den Sandschak von Nowi-Basar betreffenden Vereinbarungen, die zwischen 
20. Dezember 1900 20. November 
Österreich-Ungarn und Italien am-—-——— und am——-:- 
9. Februar 1901 15. Dezember 
1909 getroffen sind, durch die Erneuerung des Bündnisvertrags zwischen 
Deutschland, Österreich-Ungarn und Italien nicht abgeändert werden. 
Zu Urkund dessen haben die drei Bevollmächtigten in dreifacher Aus¬ 
fertigung das gegenwärtige Protokoll unterzeichnet. 
Geschehen zu Wien, am 5. Dezember 1912. 
von Tschirsky. 
Berchtold 
Avarna. 
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