Volltext: Deutschland und Europa

genwärtigen Vertrages. Zu ihrer Ausarbeitung wird spätestens 15 Tage 
nach Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages geschritten, und sie muß 
nach längstens zwei Monaten fertiggestellt sein. 
Artikel V. 
Der vorliegende Vertrag und die erwähnte Militärkonvention bleiben 
vom Tage ihrer Unterzeichnung bis zum 31. Dezember 1920 einschließ,- 
lich in Kraft. Sie können auch auf eine weitere Frist verlängert werden, 
aber nur nach ergänzender Verständigung, welche von beiden vertragschlie¬ 
ßenden Parteien bestätigt werden muß, wenn jedoch am Tage des Er¬ 
löschens des Vertrages und der Militärkonvention eine Partei sich im 
Kriege oder in einem vom Krieg hervorgerufenen Zustande befinden, so 
bleibt der Vertrag und die Militärkonvention bis zum Abschluß des Frie¬ 
dens und der Liquidierung der durch den Krieg geschaffenen Lage in 
Kraft. 
Artikel VI. 
Vorliegender Vertrag wird in zwei gleichen, in bulgarischer und serbi¬ 
scher Sprache abgefaßten Exemplaren unterzeichnet. Sie werden von den 
Herrschern und ihren Ministern für auswärtige Angelegenheiten unter¬ 
zeichnet werden. Die ebenfalls in zwei Exemplaren in bulgarischer und 
serbischer Sprache abzufassende Militärkonvention wird von den Herr¬ 
schern, ihren Ministern für auswärtige Angelegenheiten und den speziellen 
Militärbevollmächtigten unterzeichnet werden. 
Artikel VII. 
Der vorliegende Vertrag und die Militärkonvention können publiziert 
und anderen Staaten mitgeteilt werden, jedoch nur nach vorheriger Ver¬ 
ständigung beider vertragschließenden Seiten und nur gemeinsam und 
gleichzeitig. 
Ebenso kann nur nach vorhergehender Verständigung ein anderer Staat 
in den Verband aufgenommen werden. 
Verfaßt in Sofia am 29. Februar 1912. 
Geheimanlage zu dem Bulgarisch-Serbischen Vertrag 
you 1912.1) 
i. 
Wenn in der Türkei innere Unruhen ausbrechen sollten, welche die 
staatlichen und nationalen Interessen beider vertragschließenden Parteien 
oder einer von ihnen bedrohen, und in dem Falle, daß infolge des Ein¬ 
tretens von inneren oder äußeren Schwierigkeiten in der Türkei der Sta¬ 
tus quo auf der Balkanhalbinsel erschüttert sein sollte, wendet sich die 
x) Auswärtiges Amt, Dokumente aus den russischen Geheimarchiven S. 32 ff. 
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