Volltext: Deutschland und Europa

Anhang zum Vertrag zwischen Rußland und Großbritan¬ 
nien über Tibet. 
Großbritannien bestätigt die Deklaration, die von Seiner Exzellenz dem 
Vizekönig und Generalgouverneur von Indien unterschrieben und der Be¬ 
stätigungsurkunde der Konvention vom 7. September 1904 beigefügt wor¬ 
den ist und die festsetzt, daß die Besetzung des Tales von Tschumbi durch 
britisches Militär erst aufgehoben werden wird, nachdem drei Annuitäten 
der Entschädigungssumme von 2 500 000 Rupien bezahlt worden sind, 
unter der Voraussetzung, daß die Märkte, die in Punkt II der genannten 
Konvention erwähnt sind, tatsächlich im Laufe von drei Jahren dem Handel 
geöffnet waren, und daß die tibetanischen Autoritäten, während dieser 
ganzen Periode, sich in jeder Beziehung streng an die genannte Konven¬ 
tion von 1904 gehalten haben. — Falls die Besetzung des Tales von 
Tschumbi aus irgendwelchen Gründen zu dem in der erwähnten Konven¬ 
tion vorgeschriebenen Termin nicht beendet sein sollte, werden die Regie¬ 
rungen Rußlands und Großbritanniens natürlich in freundschaftliche Ver¬ 
handlungen über diese Frage treten. 
Obige Konvention wird in Petersburg ratifiziert, und die Ratifikationen 
werden sobald als möglich ausgetauscht werden. Zur Beglaubigung wes¬ 
sen die Bevollmächtigten vorstehende Konvention unterzeichnet und ihre 
Siegel beigefügt haben. 
Geschehen in St. Petersburg in zwei Exemplaren 18./31. August 1907. 
(gez.) I s w o 1 s k i j. (gez.) N i c o 1 s o n. 
(Roth. Heft IV, Nr. 55.) 
213
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.