Volltext: Deutschland und Europa

Nr. 13. 
Vertrag zwischen Großbritannien nnd Japan 
über China nnd Korea.1) 
London, den 30. Januar 1902. 
Die Regierungen von Großbritannien und Japan, lediglich von dem 
Wunsche veranlaßt, den status quo und den allgemeinen Frieden im fernen 
Osten zu erhalten, überdies besonders daran interessiert, die Unabhängig¬ 
keit und den Gebietsbesitzstand des Kaiserreichs China und des Kaiser¬ 
reichs Korea zu erhalten und in diesen Ländern gleiche Gelegenheiten für 
den Handel und die Industrie aller Nationen sicherzustellen, kamen über 
folgendes überein: 
Artikel 1. 
Die Hohen Vertragschließenden, die gegenwärtig die Unabhängigkeit 
Chinas und Koreas anerkannt haben, erklären, daß sie in keiner Weise 
durch irgendwelche feindselige Stimmungen in den beiden Ländern beein¬ 
flußt sind. In Anbetracht jedoch ihrer besonderen Interessen, wobei Gro߬ 
britanniens Interessen sich hauptsächlich auf China beziehen, während Ja¬ 
pan neben den Interessen, die es in China besitzt, in einem eigenartigen 
Maße, politisch wie auch mit Handel und Industrie in Korea interessiert 
ist, erkennen die Hohen Vertragschließenden an, daß es für sie beide 
zulässig sein soll, solche Maßnahmen zu treffen, die sich als unvermeidlich 
erweisen mögen, um diese Interessen zu wahren, wenn sie bedroht wer¬ 
den entweder durch das feindselige Vorgehen irgendeiner anderen Macht 
oder durch in China oder Korea ausbrechende Unruhen und sich für einen 
der Hohen Vertragschließenden die Notwendigkeit ergibt, zum Schutze 
von Leben und Eigentum seiner Staatsangehörigen einzugreifen. 
Artikel 2. 
Wenn entweder Großbritannien oder Japan, bei der Verteidigung seiner 
vorstehend beschriebenen Interessen, in einen Krieg mit einer anderen 
Macht verwickelt werden sollte, wird der andere Hohe Vertragschließende 
strenge Neutralität bewahren und sich bemühen, zu verhindern, daß andere 
Mächte sich an Feindseligkeiten gegen seinen Verbündeten beteiligen. 
^Staatsarchiv Bd. 67 Nr. 12666. 
13 Stieve, Deutschland und Europa. 
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