Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Siebenter Band (Siebenter Band / 1842)

62 
tauglich befundenen zur Seelsorge verwenden zu kön 
nen. Dieser Befehl war unterm 2V. Juli desselben 
Jahres auch auf alle jene Erjesuiten ausgedehnt wor 
den, welche nicht als Professoren angestellt waren, 
oder bei der Erziehung der Jugend oder bereits bei 
der Seelsorge sich nicht gebrauchen liessen. Unterm 
22. Juli 1783 befahl der Kaiser, fähig befundene 
Klostergeistliche nicht weniger als Weltpriester auf 
Pfarren und Lokalien anzustellen; unterm darauffol 
genden 12. September, die so genannten weltpriester- 
lichen Pfründen auch an würdige Klostergeistliche, 
besonders aus Stiftern, zu vergeben; und unterm 
nächsten 24. Oktober, vorzüglich die neu errichteten 
Pfarren und Lokalien mit tauglick befundenen Stifts 
und Klostergeistlichen zu besetzen. Und zwar mußten 
jene Stifter und Klöster, auf deren Herrschaften, oder 
in deren Pfarren solche neue Pfarren oder Lokalien 
errichtet worden waren, dieselben mit Geistlichen aus 
ihrer Mitte besetzen, und diesen zum Lebensunterhalte 
so viel verabreichen, als sie im I. 1782 in Betreff 
ihrer Pfarrverweser angegeben hatten. Aber nicht 
nur als Pfarrverweser oder Pfarrer, sondern auch 
als Hilfspriester oder Kooperatoren waren tauglich 
befundene Geistliche sowohl aus bestehenden als auch 
aus aufgehobenen Klöstern noch Verordnungen vom 
14. Februar 1784 und vom 28. Juni 1785 anzustel 
len. Nach einer Verordnung vom 21. August 1786 wur 
den die erledigten Seelsorgcrpfründen vorzugsweise 
den tauglich befundenen pensionirten Geistlichen der 
aufgehobenen Stifter und Klöster verliehen, um da
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.