Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Siebenter Band (Siebenter Band / 1842)

132 
barkeiten zu feiern. — Mehr nach dem Geschmacke 
des Publikums war die allgemeine Dispens im Fa 
stengebothe. Gleich im I. 1781 dispenstrte der Kar 
dinal und Erzbischof Migazzi auf Ansinnen der Lan 
desregierung von der Enthaltung vom Fleischeffen in 
der vierzigtägigen Fastenzeit, Mittwoch, Freitag und 
Samstag und die Charwoche ausgenommen. Seine 
1783 dagegen dem Kaiser gemachte Vorstellung war 
ohne Erfolg. So blieb es auch unter K. Josephs Nach 
folgern Leopold und Franz, ja es wurde bereits un 
ter dem ersteren auch am Mittwoch in der Alltägigen 
Fasten das Fleischeffen erlaubt, und unter dem letzte 
ren in der Charwoche nur die letzten drei oder vier 
Tage vom Fleischeffen ausgenommen, und seit 1805 
wiewohl mit Unterbrechung, für den Samstag das 
ganze Jahr hindurch, auch in der vierzigtagigen Fa 
stenzeit, von Fastenspeisen allgemein dispensirt. Und 
dennoch begnügten sich mit dieser Dispens sehr Vie 
le, besonders in den Städten, nicht, sondern erlaub 
ten sich im Verlaufe dieses Zeitraums immer mehr 
jeden Tag des Jahres — den Charfreitag kaum aus 
genommen , — den Genuß von Fleischspeisen. — 
Von einer Erkommunikatzion oder öffentlichen Kir- 
chenbuffe ist im gegenwärtigen Zeitraume in unsern 
Ländern kein Beispiel mehr vorgekommen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.