Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Siebenter Band (Siebenter Band / 1842)

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1013. Priestcrhäuser. Verrichtungen der Zöglinge in denselben. 
Nach Vollendung der vorgeschriebenen Bildungs 
zelt in den Generalseminarien hatten die Zöglinge aus 
denselben entweder in ihr Kloster — wo sie dann das 
Noviziat begannen — oder in das Priesterhaus ihrer 
Diözese einzutreten. Da die Fonde der Priesterhäuser, 
in so weit sie für junge in der Seelsorge anzustellende 
Priester bestimmt waren, den Generalseminarien zu 
getheilt worden waren, so mußte nun nach Verord 
nung des Kaisers zum Unterhalte der aus dem Ge- 
neralseminarium in das Priesterhaus übertretenden 
Zöglinge dasjenige verwendet werden, wovon bisher 
die gebrechlichen und untauglichen Priester in densel 
ben Häusern unterhalten wurden. Diesen wies der 
Kaiser dafür eine Pension aus dem Religionsfonde 
an, und verordnete zugleich, daß in den Stiftern und 
Klöstern, wo es wegen verminderter Zahl der Glie 
der an Raum nicht fehlen konnte, ihnen eine ange 
messene Wohnung unentgeltlich eingeräumt werde. 
In den Priesterhäusern hatten die jungen Geistlichen 
den Kirchendienst oder die Liturgie, und den Kirchen 
gesang zu erlernen, im Chore mitzusingen, bei Hoch 
ämtern und andern kirchlichen Zeremonien zu assistiren; 
sie wurden ferner zur Dienstleistung bei der Armenver- 
sorgungs-Anstalt, zum Predigen, zum Katechisiren in 
der Kirche, und Schule, und, wenn sie bereits die Prie 
sterweihe erhalten hatten, auch zur Ausspendung der 
Sakramente verwendet. In der übrigen Zeit hatten 
sie sich mit Lesung guter Bücher zu beschäftigen, der
	        
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