Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Fünfter Band (Fünfter Band / 1842)

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denselben nicht für verbindlich geachtet, und folglich 
auch nicht nach ihr entschieden werde. Da in dem Be 
scheide nur gezeigt war^ daß es der Kaiser an der 
Vollziehung der Kapitulatzions-Resolutzion von seiner 
Seite nicht habe ermangeln lassen, daß folglich die 
protestantischen Ständeglieder keine Ursache hätten, 
über ihn sich zu beschweren, so waren sie mit demsel 
ben keineswegs zufrieden. Auch das konnte sie nicht 
zufrieden stellen, daß der Prozeß wegen Hernals zu 
Gunsten Jörgers entschieden, und am 14. November 
von der N. Ö. Landesregierung demselben angezeigt 
ward, daß er und seine Familie im ruhigen Besitze je 
nes Ortes zu verbleiben habe. 
§. 757. Forderungen der protestantischen Ständegliedcr dn die 
Katholischen. 
Am 21. November verlangte der Kaiser von den 
auf dem Landtage versammelten Ständen einige hun 
dert tausend Gulden zur Bestreitung der Kosten des 
Böhmischen Krieges und anderer Ausgaben. Da über 
gab Paul Jakob von Starhemberg dem Landmarschall 
Georg Bernhard Freiherrn von Urschenbeck ein von den 
protestantischen an die katholischen Ständeglieder ge 
richtetes Schreiben, worin letztere aufgefordert wurden, 
sich bestimmt zu erklären, ob sie die Protestanten im ru 
higen Genusse der ihnen verliehenen Religionsprivi 
legien belassen, und für das in der Kapitulatzion 
verheißene Gericht, wie auch für einen neu zu bilden 
den Hosrath, Mitglieder aus ihrer Mitte ernennen 
zpyllten. Die Katholischen äußerten in ihrer am 12. De-
	        
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