Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Fünfter Band (Fünfter Band / 1842)

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bet, daß sie die Ungern, welche so greulich handle», 
wie auch den Schmuty selbs, an Leib und Leben straf 
fen zu lassen bedacht. Die löblichen Ständt haben ge 
stern verordnet, daß die Herrn Abgesandten, als, 
neben Herrn Hans Ulrichen von Srarhembe-rg, Herr 
Tonrädl, Herr Starzer und ain Burger zu Wien von 
Stundt an fort nach Preßburg reisen sollen, wie auch 
die Instruction auf die seitherv fürgeloffne Verände 
rung corrigirt und umgefertigt worden. Gestern sein 
Abgesandte von den Ungern zu Herrn Trafen von 
Thurn, auch folgends zu Jr Maj. dem König herein 
kommen. Der hier abwesigen Ständt in beedcn Vier 
teln under und ob Manhartsperg sein diese Tag zu 
Halleprun beisamen gewest, und auch auf die Defen 
sion under sich selbst geschloffen, und die löbl. Ständt 
durch Schreiben erinnert, welches nun mit der hiesi« 
gerr Ständt Schluß der Defension correspondiert. Zu 
der löbl. Ständt Zusammenkunft, Musterungen und 
andern Notturften ist man des Orts halben angestan 
den , und ist Laab, Zwetl oder Znaim fürgeschlagen; 
ist aber (weil Znaim ausser Landts) auf Laab ge 
schlossen worden. 
Heunt in wehrendem der Ständt Rath hatt Hr. 
Graf von Thurn dem Hrn. Landobristen herein ent- 
botten, daß er Schreiben und Avisa von seinen Herrn 
Principallen aus Prag bekommen, mit Erinnerung, 
wie die Ungern alberait in Behaimb, und ungeacht 
des vermeldten Verpots prenne» und rauben erger 
als zuvor; derowegen ime Hrn. Grafen Ordinanz 
geben werde, daß er auch alsbald anfangen solle zu 
SO *
	        
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