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Marmilian II. und Rudolf II. mußten dieser aufge
klärten Tollheit durch eigene strenge Verordnungen
wehren.
§. 851. Fortsetzung.
Auch unter denen, welche in der katholischen Re
ligion verharrten, deren Anzahl aber zu verschiede
nen Zeiten gering war, trifft man viele und grobe
Laster an, so wie überhaupt unter den Landesein
wohnern auch nach der Unterdrückung des Luther
thums. So war im 1.1583 zu Wien ein Mädchen,
Anna Schildbauer, welche behauptete, vom Teufel
besessen, und von ihrer eigenen Großmutter bezaubert
worden zu sein, und welche dadurch verursachte, daß
letztere lebendig zu Erdberg verbrannt wurde. Es
dürfte dieß aber wohl das letzte Beispiel sein, daß in
unsern Ländern Jemand wegen Zauberei verurtheilt
worden ist. — Etliche Jahre vorher stahl ein Zimmer
mann in der Nacht aus dem Tags vorher in der
Schottenkirche neu aufgerichteten Tabernakel dieMon-
stranze und den Kelch, aus welchem er den geweihten
Wein ausgetrunken hatte. Auch er wurde wegen die,
ses Frevels und Gottesraubes auf der gewöhnlichen
Richtstätte zu Erdberg erst enthauptet, dann ver
brannt. — Im I. 1589 erließ der Pfarrer von Grad-
wein bei Gräz, Andreas von Stein, zugleich Erz
priester in Steiermark, an alle ihm untergeordnete
Pfarrer und Seelsorger den Auftrag, diejenigen, wel
che offenbar im Wucher, Ehebrüche, Beischlafe, son
stiger Unzucht, oder in anders« schweren Sünden leb-