Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Fünfter Band (Fünfter Band / 1842)

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Zeiträume, wovon die Ursache in den Zeitumständeii 
lag, welche besonders taugliche und würdige Kloster 
vorsteher erforderten. Fürs erste konnte ohne ihre 
Bewilligung keine Wahl vorgenommen werden. So 
konnten die Zisterzienser zu Lilienfeld, nach dem im 
I. 1567 erfolgten Tode ihres Abtes, Matthäus II. 
ein Jahr lang keinen neuen erwählen, weil ihnen 
K. Marmiliatt II. die Erlaubniß dazu erst im März 
1568 ertheilte. Dann konnte der Gewählte nicht Abt 
werden, wenn ihn der Landesfürst nicht genehmigte, 
wie wohl zuweilen geschah. So konnte Andreas Weis- 
senstein, Chorherr zu Klosterneuburg, den nach lange 
verzögerter Erlaubniß der Wahl seine Mitbrüder im 
I. 1596 zu ihrem Propste erwählt hätten, die lan 
desfürstliche Bestätigung K. Rudolfs II. nicht erhal 
ten, und sah sich demnach genöthiget, seiner Erwäh 
lung zu entsagen, worauf Thomas Rueff, Domherr 
^on Wie«, der damahls zu Steier wider die Luthe 
raner predigte, zum Propst verlangt, und von dem 
Landesfürsten bestätiget wurde. — Nicht selten em 
pfahl der Landesfürst denjenigen, den er zum Prä 
laten gewählt wissen wollte, mit dem Erfolge, daß 
der Empfohlene wirklich gewählt wurde. So wurde 
1541 auf Empfehlung K. Ferdinands, Philipp von 
, Maugis, ein Niederländischer Edelmann und Welt 
priester am Hofe desselben, von den Chorherrn zn 
Herjogenburg zum Propste gewählt. Eben diese nah 
men im J. 1622 nach dem Wunsche K. Ferdinands II- 
den regulirten Domherrn von Seckau, Martin Mül 
ler , der so eben bei der dortigen Propstwahl durch-
	        
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