Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Fünfter Band (Fünfter Band / 1842)

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Oesterreich wenigstens an einigen Orten, z. B. in 
jedem Viertel des Erzherzogthums gewisse Kir 
chen zur öffentlichen Religionsübung und völlige 
Gewissensfreiheit zugestanden werde. Trautmanns- 
dorf versagte seine Einwilligung aus Mangel an der 
nöthigen Vollmacht, und machte besonders dieses 
geltend, daß der jetzige Kaiser den Protestanten sei 
ner Deutschen Länder niemahls irgend etwas in Be 
treff der Religion zugesagt oder bestätiget habe. Nach 
verschiedenen vergeblichen Bemühungen der Schwe 
dischen Gesandten, die Religionsfreiheit der Ocster- 
reichischen Protestanten zu einem Artikel des Frie- 
densvertrages zu machen, und nachdem der Graf 
von Trautmannsdorf versprochen hatte, daß er ver 
suchen wolle, den Kaiser zur Ueberlassung einiger 
Kircken an seine protestantischen Unterthanen zu be 
wegen, ward dieser Punkt bis auf die zu'Münster 
anzustellende Haupt-Konferenz ausgesetzt. Doch auch 
hier erreichten die Protestanten ihren Zweck nicht. 
Trautmannsdorf zeigte wiederhvhlt ihm zugekommene 
ernstliche Befehle des Kaisers vor, bei Vermeidung 
der höchsten Ungnade, in Betreff der protestantischen 
Religion in dessen Deutschen Erblanden, sich in nichts 
einzulassen. Doch ward mit Bewilligung des Kaisers 
im 4. Artikel des Friedensschlusses festgesetzt, daß 
hie protestantischen Herren und Ritter, welche aus 
dem Lande ob der Ens hatten weichen müssen, wie 
der zurückkommen dürften, und so wie die im Landever 
bliebenen, an ihrer Person und an ihrer Standeswür 
de unangefochten bleiben sollten, ohne jedoch eine öf-
	        
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