Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

73 
/ 
§. SS)!, Beschluß wider die Lutherischen Reichsständeglieder. 
Schmalkaldischer Bund. Nürnberger Vergleich. 
Da die Lutherischen Reichsständeglieder offen 
erklärten, daß sic die obengenannten Gebothe des 
Kaisers nicht beobachten würden, so erließ dieser 
nach ihrer Abreise von Augsburg im Verein mit den 
noch zurückgebliebenen katholischen Ständegliedern 
ein Dekret, nach welchem alle bisher eingeführten 
Rcligionsneuerungen abgeschafft, die aufgehobenen 
Klöster hergestellt, die eingezogenen Kirchengüter 
zurückgegeben, eine allgemeine Kirchenversammlung 
binnen einem Jahre angestellt werden sollte, der Kai 
ser und die katholischen Ständegliedcr zur Aufrecht- 
haltung der katholischen Religion gemeinschaftliche 
Hilfesich versprachen, und verordneten, daß jene, 
die wider dieses Dekret handeln würden, vom 
Reichskammergericht mit der Acht oder mit anderen 
Strafen belegt werden sollten. Diesem Beschlusse ge 
mäß fing der Reichssachwalter in kurzem an, ge 
gen verschiedene protestantische Reichsständeglieder 
Klagen bei dem Kammergerichte anzubringen, und 
dieses, Urtheile gegen sie zu schöpfen. Dagegen such 
ten sich die Protestanten durch ein am 29. März 1531 
zu Schmalkalden in Franken geschlossenes Bündniß 
zu schützen, griffen zu den Waffen, und luden 
den König von Frankreich, der ohnehin des Kaisers 
beständiger Gegner war, zur Vereinigung mit ihnen 
ein; erkannten auch Ferdinanden, der am 5. Jä- 
ner 1531 von allen Kurfürsten—den von Sachsen ans-
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.