Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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Luthcrthum halten würden, ward bedeutet, daß der 
Landesfürst die Strafen gegen sie jedesmahl insbe 
sondere bestimmen und an ihnen vollziehen lassen 
würde. Allein die Glieder dieser zwei Stände ließen 
sich am wenigsten durch solche Drohungen, die aus 
dem§. 578 angeführten und anderen Ursachen nicht in 
Erfüllung gesetzt wurden, vom Lutherthume abbrin 
gen. — Unterm20. Juli 1528 erließ Ferdinand einen 
Befehl an die Obrigkeiten wegen Bestrafung der 
Ketzer. Vier Tage darauf erschien ein neues Patent 
gegen die Verbreitung ketzerischer Bücher, worin 
auch befohlen ward, daß nur in der Hauptstadt eines je 
den Landes Buchdruckereien errichtet, und ohne vor 
herige Bewilligung des Statthalters nichts gedruckt 
werden dürfe. Denen, die über dem Verkauf verböthe-- 
ner Bücher betreten werden würden, ward bedeutet, 
daß sie alsHauptverführcr und Vergifter der Länder 
ertränkt, ihre Waaren aber verbrannt werden sollten. 
Weil aber solcher Verordnungen ungeachtet die 
Religionsneuerungcn täglich größere Fortschritte 
machten, so ließ Ferdinand in demselben 1528. Jahre 
eine Landesvisitatzion vornehmen. Er bestellte nähmlich 
mehre geistliche und weltliche Kommissäre, an deren 
Spitze der Bischof von Laibach und Seckau, Chri 
stoph Räuber stand, welche Oesterreich ob und un 
ter der Ens, wie auch ganz Inner-Oesterreich zu 
durchreisen, und nebst einigen andern bloß weltlichen 
Verrichtungen, das Religions- und Kirchcnwesen zu 
untersuchen und insbesondere zu erforschen hatten, 
wie die bisherigen, dasselbe betreffenden Verordnun-
	        
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