Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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§. 727. Katholische Erklärung zwölf' landesfürstlichcr Ort 
schaften. Anhänglichkeit der St. Pöltner an das Lutherthum. 
Da die Protestanten in den landesfürstlichen 
Ortschaften überhaupt sowohl im Lande ob als un 
ter der Ens, ungeachtet der eingeführten katholischen 
Religion, fortfuhren, ihre Anhänglichkeit an das 
Lutherthum verschiedentlich zu äußern, ja heimlich 
und öffentlich damit umgingen, die Prädikanten wie 
der aufzunehmen, so wurden in demselben 1602. Jahre 
auf Kiesels Betrieb wieder ein Edikt für diellandes- 
fürstlichenfOrte im Lande unter und ob der Ens er 
lassen, worin aufs neue aller protestantische Got 
tesdienst, alle ^d ergleichen Schulen, Bücher und Ku 
pferstiche, worist bisher die katholische Religion häu 
fig beschimpft worden, verbothen, wie auch befohlen 
war, keinen Bürger aufzunehmen oder^zu entlassen, 
außer mit Wissen und Willen des Statthalters. Die 
Wirkung dieses Ediktes war, daß zwölf landesfürst 
liche Ortschaften im Lande unter der Ens, nähmlich 
Baden, Bruck an der Leitha, Eggenburg, Gumpolds 
kirchen, Heunburg, Korneuburg, Neustadt, Retz, 
Tuln, Waidhofen an der Thaia, Weitra und Zwetl, 
eine Schrift an die Regierung ausstellten, worin sie 
erklärten, daß es außer der katholischen Kirche kein 
Priesterthum, keine Sakramente, kein Heil gebe, 
worin sie ferner die Lehren und Gebräuche der>Rö- 
mischkatholischen Kirche, nahmentlich die Kommu 
nionunter Einer Gestalt gut hießen, das Meßopfer 
von Christo eingesetzt, und jeden andern als den ka-
	        
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