Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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noch ferner vergönnt werde. Andere jener Gottesge 
lehrten, und unter diesen auch Klesel, waren für die 
Vollziehung. Diese führten unter andern an, die Er 
fahrung habe gelehrt, daß aus die Gestattung des 
Kelches bisher viele schwankende Katholicken, völlig zu 
den Protestanten, andere aber, die bisher mit Einer 
Gestalt sich begnügten, zu den unter beiden Gestalten 
Kommunizirenden übergetreten seien, und zwar aus 
Scham vor der alten Sitte, welches Letztere dem 
Herzoge von HMrn, Albert V. so erniedrigend für 
die katholische Kirche vorgekommen sei, daß er unge 
achtet der zu besorgenden Unruhe und Gefahr die 
päpstliche Vergünstigung wieder aufgehoben babe. 
Das Gesammtgutachten der Gottesgelehrten fiel für 
die Vollziehung dos päpstlichen Befehles aus. Doch 
eh sie es noch abgaben, verboth Bischof Leopold sei 
nen Geistlichen unter der Strafe des Bannes, das 
Altarssakrament unter beiden Gestalten auszutheilen. 
Dieses Verboth brachte unter den weltlichen Katholi- 
cken die Wirkung hervor, daß einige Tausende zum 
Lutherthume übertraten. Um so mehr nahm der Erz 
herzog, Statthalter, das einseitige Verfahren Leopolds 
übel auf. Er war der Meinung, wie die Einführung, 
so müsse auch die Abschaffung des Kelches im Nahmen 
des Landesfürsten geschehen. K. Rudolf erließ zwar 
kein Dekret zur Abschaffung, aber auch keines gegen 
Papst und Bischof zur Beibehaltung des Kelches. Um 
so eifriger bemühten sich die katholischen Seelsorger, 
ihre Gläubigen vom Genusse desselben abzubringen, 
Gesch. des Chn'stenth.4. Ld. ZZ
	        
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