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Marmilian II. den Lutherischen Herren und Rittern
in ihren Schlössern und Häusern ihr Gottesdienst nur
für sie selbst, für ihre Familienglieder und für ihr
Gesinde erlaubt war, so drang man darauf, daß
demselben nicht auch ihre Unterthanen beiwohnten.
Eben so wollte die Regierung nicht zugeben, daß die
jenigen , welche in Diensten protestantischer Stände
glieder standen, eine andere als die katholische Reli
gion bekännten und ausübten.
§* 705. Vergebliche Bitte der Protestanten um Gestattung
ihrer Anmaßungen.
Diese und dergleichen Dinge sahen die Lutheri
schen Herrn und Ritter als Bedrückungen, als Verle
tzungen ihrer Religionsfreiheit an, und schickten deß
halb im I. 1599 eine Gesandtschaft nach Prag mit
einer Schrift, in der sie um die Abstellung derselben
bathen. Der Kaiser schickte, wie gewöhnlich, die Bitt
schrift dem Erzherzog Statthalter zu, um sein Gut
achten darüber einzuhohlen. In diesem klagte der Erz
herzog, daß die Lutherischen Edelleute fortführen,
ihr Religionszugeständniß über die Gebühr auszudeh
nen, unter dem Nahmen des Augsburgischen Glaubens
bekenntnisses zu glauben und zu thun, was sie wollten,
dem Landesfürsten und den katholischen Ständeglie
dern Pfarrkirchen und andere katholische Stiftungen
zu entziehen, indem sie sie ihren Prädikanten verliehen,
die für katholische Priester gestifteten Kirchengüter und
Einkünfte zum Unterhalte unkatholischer Personen zu
perwenden, durch Aufstellung von Prädikanten in ih-