Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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Marmilian II. den Lutherischen Herren und Rittern 
in ihren Schlössern und Häusern ihr Gottesdienst nur 
für sie selbst, für ihre Familienglieder und für ihr 
Gesinde erlaubt war, so drang man darauf, daß 
demselben nicht auch ihre Unterthanen beiwohnten. 
Eben so wollte die Regierung nicht zugeben, daß die 
jenigen , welche in Diensten protestantischer Stände 
glieder standen, eine andere als die katholische Reli 
gion bekännten und ausübten. 
§* 705. Vergebliche Bitte der Protestanten um Gestattung 
ihrer Anmaßungen. 
Diese und dergleichen Dinge sahen die Lutheri 
schen Herrn und Ritter als Bedrückungen, als Verle 
tzungen ihrer Religionsfreiheit an, und schickten deß 
halb im I. 1599 eine Gesandtschaft nach Prag mit 
einer Schrift, in der sie um die Abstellung derselben 
bathen. Der Kaiser schickte, wie gewöhnlich, die Bitt 
schrift dem Erzherzog Statthalter zu, um sein Gut 
achten darüber einzuhohlen. In diesem klagte der Erz 
herzog, daß die Lutherischen Edelleute fortführen, 
ihr Religionszugeständniß über die Gebühr auszudeh 
nen, unter dem Nahmen des Augsburgischen Glaubens 
bekenntnisses zu glauben und zu thun, was sie wollten, 
dem Landesfürsten und den katholischen Ständeglie 
dern Pfarrkirchen und andere katholische Stiftungen 
zu entziehen, indem sie sie ihren Prädikanten verliehen, 
die für katholische Priester gestifteten Kirchengüter und 
Einkünfte zum Unterhalte unkatholischer Personen zu 
perwenden, durch Aufstellung von Prädikanten in ih-
	        
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