Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

29 
[j|. §. 577, Gericht wider Kaspar Tauber und einige Andere. 
;ur Da Erzherzog Ferdinand vorzüglich mitgewirkt 
9 ei hatte, daß die gedachten Fürsten zu den eben ange- 
fofl führten Beschlüssen für die Aufrechthaltung der katho- 
ten tischen Religion in ihren Ländern sich vereinigten, so 
tv> kann man wohl denken, daß er es an denselben ge- 
iue mäßen Verordnungen und Veranstaltungen in seinen 
er * Ländern nicht werde haben ermangeln lassen. Es sas- 
sen damahls drei nach seinem Befehle wegen Verbrei- 
"; tung Lutherischer Lehren verhaftete Personen im Ge- 
fängnisse zuWien, nähmlich Kaspar Tauber, ein reicher 
ui- und angesehener Wiener-Bürger, der die neuen Leh 
nen ren nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich zu Ver 
ve- breiten gesucht hatte, Johann Voisler, ein Priester 
!Nt von Neustadt, nach Andern ein Achter von St. Ste 
rne phan zu Wien, und Jakob Peregrinus, ein Priester der 
Ze- Passauer-Diözese. Tauber hatte insbesondere folgende 
Irrthümer behauptet: durch die vom Priester bei der 
^er Messe über das Brod und den Wein ausgesprochenen 
ter Worte geschehe keine Verwandlung; die Beicht sei 
as nicht nothwendig, es genüge, daß Einer dem Andern 
ng eingestehe, daß er gesündiget habe; die Schlüffelge- 
;e- walt, d. i. die Macht von Sünden loszusprechen, stehe 
>er allen Christen, Weibernsowobl als Männern zu; Ma- 
en ria und die übrigen Heiligen bitten nicht bei Gott für 
en die Gläubigen auf der Erde; es gebe kein Fegfeuer; 
I. die in der Kirche gebräuchlichen Segnungen und das 
Anzünden von Lichtern sei verdammlich. Dem Bischöfe 
von Wien mußte bei der Untersuchung und Aburthei- 
lung Taubers und der zwei Anderen, auf Befehl des
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.