Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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tenausspcndttiig und anderer Kirchengebräuchc jede 
Neuerung zu unterdrücken, die aus den Klöstern her 
ausgegangenen Mönche und Nonnen, wie auch die 
Weltpriester, die sich verehlichen, nicht zu dulden, 
nichts ohne Zensur drucken oder verkaufen zu lassen, 
die Söhne ihrer Unterthanen, welche in Wittenberg 
oder auf einer andern Lutherischen Universität studi- 
ren, zurückzurufen, und wenn sie binnen drei Mo 
nathen nicht zurückkehren, ihrer Erbschaft und der 
Pfründen, die sie etwa besitzen, zu berauben, jene 
aber, die etwa in der Folge auf eine solche Univer 
sität gehen, von allen Pfründen und Lehrämtern aus 
zuschließen, Keinen, der aus dem Lande Eines von 
ihnen verbannt ist, zu dulden, endlich, wennsiewe- 
gen diesen Artikeln von andern Fürsten angegriffen 
würden, oder, wenn ihre Unterthanen wegen Voll 
streckung derselben sich empörenssollten, einander zu 
Hilfe zu kommen. 
Nebst diesen auf die Aufrechthaltung der katho 
lischen Religion berechneten Artikeln verstanden sich 
die oben erwähnten Fürsten noch zu folgenden, welche 
vorzüglich eine sittliche Verbesserung der Geistlichen 
und Abschaffung von Mißbräuchen bezweckten: die 
Geistlichen sollen die Wirthshäuser meiden, sich an 
ständig kleiden, eine ehrbare Lebensart beobachten; 
welche Beischläferinen halten, sollen gestraft wer 
den; die sich mit Loosen abgeben, sollen, wenn sie 
nach geschehener Ermahnung sich nicht bessern, ih 
rer Weihen entsetzt werden; ohne schriftliche Erlaub^ 
niß des Bischofs vorweisen zu können, darf Nie-
	        
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