Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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Kommissäre begaben sich dann nach Ulmerfeld, und 
zitirten hieher die Waidhofner. Als diese in verächt 
lichen und hochmüthigen Antwortsschreiben zu er 
scheinen verweigerten, ließen die Kommissäre durch 
den Pfleger zu Waidhosen den ganzen Stadtrath in 
das dasige Schloß bringen, und cin par Rädelführer 
daselbst abgesondert verhaften, die andern aber nach 
und nach wieder in Freiheit setzen. 
Die Kommissäre verhörten alsdann eine große 
Anzahl Burger und Handwerksbursche zu Waidhofen, 
imglcichen den abgesetzten Stadtrath. Aus diesem Ver 
höre ergab sich genugsam, daß der Stadtrath dieBür- 
ger zur Ergreifung der Waffen angeeifert, und wäh 
rend des Tumultes die Kommissäre nicht nur nicht 
beschützet, sondern auch diejenigen, die sie beschützen 
wollten, daran verhindert habe. Die Rathsglieder 
wurden demnach als Aufrührer erklärt, die nach den 
Gesetzen ihr Leben und ihre Güter verwirkt hätten. 
Doch wurde ihre Strafe dahin gemildert, daß sie 
32,060 Thaler, zur Hälfte dem Kaiser, zur Hälfte 
dem Bischof von Freising, überdieß alle Kosten der 
Kommissionen bezahlen, und fünf von ihnen alle Oe 
sterreichischen und Bairischen Lande auf ewig meiden 
mußten. Dieses Urtheil wurde, nachdem es vom Kai 
ser bestätiget worden, am 9. Mai 1588 zu Waidho 
sen kund gemacht und vollstreckt. Dann ließen die 
Kommissäre den neuenRichter und Rath vor sich kom 
men, und ermahnten sie, die landesfürstlichen und 
herrschaftlichen Religionsdekrete nicht nur selbst ge 
nau zn beobachten, sondern auch den Bürgern Haus 
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