Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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Trauungen und Begräbnissen zu enthalten hätten. 
Da dessen ungeachtet Mehre von ihnen diesem Gebo 
the zuwider handelten, wurden dieselben aus Befehl 
des Statth altersvom Rektor mit Geldstrafen be 
legt, denen sich jedoch auch nicht alle unterwarfen. 
In Betreff derjenigen, welche zur Doktorswürde 
erhoben, oder in eine Fakultät aufgenommen, oder 
als Professoren an der Universität angestellt werden 
sollten, hatte K. Ferdinand verordnet, daß.sie vor 
her den Römischkatholischen Glauben mit einem Eide 
bekennen müßten. K. Marnlilian II. aber batte ge 
stattet , daß sie nur zu der einfachen Erklärung ka 
tholisch zu sein, verbunden sein sollten, eine Erklä 
rung, welche die Protestanten ohne Anstand leiste 
ten , indem sie dabei ihre Religion als die wahre ka 
tholische sich dachten. Aber jetzt wurde wieder die 
Verordnung Ferdinands in Vollzug gesetzt, und da 
durch die Lutherischen Professoren und Fakultätsmit 
glieder allmählig von der Universität entfernt. Es 
geschah dieß vorzüglich aus Betrieb des Melchior Kie 
sel, welcher Dompropst von Wien, und als solcher 
zugleich Kanzler der Universität war, und bei dem 
was zur Beschränkung und Verminderung des Luther 
thums in Oesterreich nun geschah, bereits eine be 
deutende Rolle zu spielen anfing. Er war 1553 
zu Wien geboren, der Sohn eines Lutherischen Bä 
ckers daselbst, aber schon in früher Jugend von dem 
Jesuiten Georg Scherer, einem eifrigen und glückli 
chen Prediger wider das Lutherthum, zum katholi 
schen Glauben bekehrt worden, worauf er selbst seine
	        
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