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stadt, und berief dahin die alten vom K. Marmilian
eingesetzten, und die neuen eingedrungenen Regenten,
um über die letzteren öffentlich Gericht zu halten.
Da sie zu ihrer Vertheidigung nichts als Anmaßun
gen vorzubringen wußten, so wurden die Hauptur
heber und Haupttheilnehmer zum Tode vcrurtheilt,
und dieses Urtheil wurde im August 1522 durch das
Schwert vollzogen.
§. 573. Kirchenversammlung in Salzburg.
Das Lutherthum fand in dieser ersten Zeit be
reits auch in Steiermark und in Baiern, ja in der
ganzen Salzburger-Kirchenprovinz, Anhänger. Deß
wegen berief der Erzbischof.von Salzburg Matthäus
im März 1522 die Geistlichkeit seiner Provinz nach
Mühldorf, um über die Mittel, der Verbreitung
der neue» Lehren Einhalt zu thun, zu berathschla
gen. Einige Bischöfe, worunter Ernst von Paffau,
waren persönlich zugegen, andere schickten ihre Ab
geordneten dazu, was auch Wilhelm, der Herzog von ■*
Baiern that. Man machte auf dieser Versammlung
eine Anzahl Verordnungen, wodurch den Priestern
die fleißige und ordentliche Abbethung der geistlichen
Tageszeiten, die Anwesenheit auf ihren Pfründen, das
Tragen langer, bis auf die Fersen reichender Klei
der, die Vermeidung der Wirthshäuser, Tanzböden
und Spielplätze, die Entfernung ihrer Beischläferi-
ncn und Kinder aus cihren Häusern zur Pflicht ge
macht, imgleichen befohlen wurde, daß sie von ihren
Gläubigen nicht mehr fordern sollten, als rechtlich