Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

188 
und Freistadt, deren meiste Einwohner schon seit lan 
ger ' Zeit Lutherisch waren. Der Kaiser erklärte in 
schriftlich gegebenen Antworten, daß er sowohl den 
Lutherischen Herren und Rittern, als den landes- 
sürstlichen Städten eben dasselbe zugestehen wolle, 
was er denen in Unterösterreich zugestanden habe, und 
noch zugestehen werde. Da nun den landesfürstlichen 
Städten in Untcrösterreich freie Ausübung des Lu- 
therthums nie zugestanden worden, so waren auch die 
in Oberösterreich nie dazu berechtigt. Die Lutherischen 
vom Herrn- und Ritterstande in Oberöstcrreich haben 
nie eine besondere Zusicherung des ihnen in Betreff 
der Religion gemachten Zugeständnisses erlangt, wie 
die in Untcrösterreich *). 
§. 645. Landesfürstliches Dekret zur Beruhigung der Landes 
bischöfe. Kirchenversammlung zu Salzburg. 
Durch die den Protestanten in Oesterreich zugesag 
te Religionsfreiheit, stand, bei der großen Anzahl der 
selben, der geistlichen Gerichtsbarkeit des Bischofs 
von Paffau eine ausserordentliche Abnahme bevor. 
Bischof Urban suchte diese Abnahme, wo möglich, ab 
zuwenden, er berieth sich darüber mit dem Salzbur- 
*) In der den oberenstschen landesfürstlichen Städten gege> 
denen Antwort des Kaisers heißt es: als haben 
von I. K. Maj. die von Städten jüngst lauter verstan 
den, daßI. K. Maj. ihrethalben in ebenmäßiger Gleich 
heit entschlossen, und bedacht, mit ihnen auch durchaus 
die Maß zu halten, wie mit den getreuen und gehor 
samen Städten unter der Ens beschehen solle. Sieh Rau- 
pach Evang. Oesterreich 2. LH. S. 196.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.