Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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und Nachfolger Sclim ein Waffenstillstand auf acht 
Jahre geschloffen worden, dessen ungeachtet.brauchte 
Marmilian neues Geld zu anderen Ausgaben, und 
das, was er. den Lutherischen Ständegliedcrn schul 
dig war, konnte er ihnen nicht bezahlen. Dieß be 
nützend drängendste neuerdings in ihn, ihnen Reli 
gionsfreiheit zu gestatten, und nun ließ er stch wirk 
lich gegen die vonihneniübernommene Bezahlung von 
3,660,000 Gulden Staatsschulden bewegen, ihnen 
unterm 18. August 1568 die Erklärung auszustellen, 
daß den Lutherischen Gliedern des Herren- und Rit 
terstandes in Oesterreich unter der Ens vergönnt 
sein sollte, in ihren Schlössern und Häusern, die in 
den ihnen gehörigen Städten, Märkten und Dör 
fern lägen, und in allen ihren Patronatskirchen, 
ihre Religion nach dem Lehrbegriffe des Augsburgi 
schen Glaubensbekenntnisses frei auszuüben. Diese 
Erklärnug war eigentlich erst nur eine Zusage, die 
man Konzession nannte, deren wirkliche Erfüllung 
noch von einer vom Kaiser gemachten und von den 
Lutherischen Ständegliedern zuerfüllendenBedingung 
abhing. Der Kaiser hatte nähmlich auch die Abstcht, 
den Zwistigkeiten, die unter den Protestanten in 
Oesterreich durch die Flazischen Meinungen, durch 
Zwinglische oder Kalvinische Lehren, und durch Ver 
schiedenheit in den Kirchengebräuchen entstanden wa 
ren, und die der öffentlichen Ruhe selbst Nachtheil 
brachten, ein Ende zu machen. In dieser Abstcht 
fügte er seiner Zusage freier Religionsübung die Er 
klärung bei, dieselbe sollte erst dann giltig sein, wenn
	        
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