Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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auf dem Reichstage zu Augsburg unter andern be 
schlossen worden, daß die Bischöfe die noch keine 
Priester seien, den Kirchengesetzen gemäß, binnen 
einem Jahre die Priester- und Bischofsweihe anneh 
men müßten. Ernst' hatte früher hierin von Rom auf 
zehn Jahre Dispens erhalten. Da 1550 diese zehn 
Jahre zu Ende waren, so schickte der Kaiser, wel 
cher auch die Abstcht hatte, den Kardinal und Bi 
schof von Trient, Christoph Madruzzi auf denerz-' 
bischöflichen Stuhl von Salzburg zu bringen, in Ver 
ein mit Ferdinand eine Gesandtschaft nach Salz 
burg, durch welche er von Ernst entweder die Beob 
achtung des Reichstagsbeschlusses oder die Nieder 
legung des Erzbisthums verlangte. Das Kapitel 
und die übrigen Stände des Erzstiftes hielten nun 
zwar zu Rom um eine neue Dispens für Ernst an, 
da sie aber der Papst verweigerte, so legte jener 
1554 das Erzbisthum nieder. Er begab sich hierauf 
nach Hallein, dann in die von ihm erkaufte Graf 
schaft Glatz, woselbst er 1560 starb. Nach seinem 
Abtritt wurde Michael, aus dem Kärntnischen Ge 
schlechte der Herren von Kuenburg, Domherr von 
Salzburg und Passau, vom Domkapitel zum Erzbi 
schöfe erwählt. Dieser fand es zur Sicherstellung der 
katholischen Kirche und des erzbischöflichen Stuhles in 
seinemGebiethe, für nöthig, im 1.1556 eine große An 
zahl Lutheraner, welche nicht katholisch werden woll 
ten , aus demselben zu vertreiben.
	        
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