Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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freiung verletzt werde, indem den Geistlichen widerrecht 
lich verschiedene Abgaben aufgelegt, sie selbst aber vor 
das weltliche Gericht gezogen werden; daß die kirchli 
che Gerichtsbarkeit verschiedentlich behindert, daß ins 
besondere die vor das kirchliche Gericht geforderten 
Geistlichen abgehalten werden, davor zu erscheinen. 
Gegen diese Mißbräuche, Anmaßungen und Beein 
trächtigungen wurden nun Verordnungen, meistens 
Strafverbothe, von der Kirchenversammlung gegeben. 
§. 613. Benehmen K. Ferdinands gegen die Berordnungen 
derselben. 
Die Gesandten, welche K. Ferdinand, und 
Wilhelm, Herzog von Baiern, auf die Kirchenver 
sammlung zu Salzburg geschickt hatten, verlangten, 
daß die von derselben gemachten Verordnungen vor 
ihrer Bekanntmachung den genannten Fürsten mitge 
theilt würden. Man that es, weil man wohl ein 
sah, daß dieselben ohne den Beistand der weltliche» 
Macht den beabsichtigten Erfolg nicht haben würden. 
Wilhelm, der Herzog von Baiern, erwiederte den 
Abgeordneten der Versammlung, die sie ihm über 
brachten, und ihn um ihre Vollstreckung ersuchten, 
die Bischöfe möchten lieber ihre Geistlichen verbessern, 
dann würden viele der Beschwerden, gegen welche 
die Verordnungen gerichtet waren, von selbst weg 
fallen. K- Ferdinand, dem diese der Bischof von 
Paffau überbrachte, zeigte sich Anfangs zur Abstel 
lung der Beschwerden geneigt, und schickte das Ver 
zeichniß derselben den betreffenden Ständegliedern
	        
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