Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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Seelsorgern nicht besetzt waren, weil die Lutheri- 
schen Patrone die dazugehörigen Güter und Einkünfte 
an sich gezogen hatten, ein Dekret, worin den Kir 
chenpatronen bei Verlust ihres Verleihungsrechtes be 
sohlen ward, die schon so lange ledig stehenden Pfar 
ren mit tauglichen Seelsorgern zu besetzen, und bin 
nen einer gewissen Zeit nach Hof zu berichten, daß 
dieses wirklich geschehen sei. Zugleich ward denen, wel 
che Kirchengütcr eingezogen, zu ihrem Nutzen ver 
wendet, oder gegen Fug und Recht beschwert hat 
ten angezeigt, daß sie bei bevorstehender Visitatzion 
vor den hiezu zu verordnenden Kommissären Rechen 
schaft darüber abzulegen hätten. 
§. 612. Kirchenversammlung zu Salzburg: 
Daß das eben angeführte Dekret des Königs, 
sowie viele andere desselben, keinen Erfolg hatte, 
sieht man aus der im folgenden Jahre zu Salzburg 
gehaltenen Kirchenversammlung, auf welcher nebst 
andern auch die in demselben Dekrete gerügten Miß 
bräuche und Anmaßungen der Weltlichen zur Sprache 
kamen. Die erwähnte Kirchenversammlung wurde 
durch einen, dem Interim angehängten kaiserlichen 
Befehl veranlaßt, am nächsten Martinstage in jeder 
Diözese, und noch vor der künftigen Fastenzeit in 
jeder Kirchenprovinz eine Versammlung zu halten, 
und auf derselben den kirchlichen Zustand zu unter 
suchen und zu verbessern. Diesem Befehle gemäß ver 
sammelte Ernst, der Erzbischof von Salzburg, im 
Februar 1549 die höhere Geistlichkeit seiner Provinz 
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