Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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land dadurch sorgen, daß er im I. 1548 auf der Fort 
setzung des bereits im vorigen Jahre begonnenen 
Reichstages zu Augsburg eine von etlichen Theologen 
verfaßte Religionsvorschrift den Ständen anzunehmen 
befahl, nach welcher sich einstweilen, nähmlich bis 
-ur Wiederherstellung und Beendigu-ng der Kirchen 
versammlung, Alle richten sollten. Allein diese einst 
weilige Religionsvorschrift, oder dieses Interim, wie 
sie kurz genannt wurde, ward, obschon die Stände 
auf dem Reichstage sie nicht zu verwerfen wagten, 
außer demselben weder von den Protestanten, noch 
von-den Katholischen beobachtet; nicht von jenen, 
weil sie ganz katholisch war, und zu Gunsten der Pro 
testanten bloß das Zugeständniß der Priestetehe und 
des Kelches im h. Abendmahle enthielt; nicht von den 
Katholischen, weil sie dieses Zugeständniß enthielt, 
weil sie die Zulassung der bischöflichen Gerichtsbarkeit 
und die Zurückgabe der eingezogenen Kirchengüter 
nicht vorschrieb, und von einem weltlichen Fürsten, 
dem Kaiser, herrührte. Insbesondere predigte aus die, 
sen Ursachen der Jesuit Bobadilla, der sich im Schmal- 
kaldischen Kriege, und auch nach der Schlacht bei 
Mühlberg im Gefolge des Kaisers, dann am Münch 
nerhofe befand, und den Herzog von Baiern, Wilhelm 
ganz gegen das Interim einnahm, öffenlich und 
anzüglich dawider, mußte aber nun deßwegen ganz 
Deutschland verlassen. 
Auf dem oben erwähnten Reichstage zu Augs 
burg erschienen auch Gesandte der Lutherischen Stän 
deglieder von Oesterreich, Steiermark, Kärnten und
	        
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