Volltext: Geschichte des Christenthums in Oesterreich und der Steiermark. Vierter Band (Vierter Band / 1841)

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Predigen, Beichthören, Religionsunterricht, geistli 
che Uebungen mit Anderen und durch Liebeswerke. Aus 
dem Mönchsleben nahmen sie nur die gemeinschaftli 
che und nach einer Regel gleichförmig eingerichtete 
Lebensart und die drei Gelübde auf, keineswegs aber 
die demselben eigenthümlichen häufigen , in Gebeth, 
geistlicher Lesung und Betrachtung bestehenden An 
dachtsübungen und körperlichen Kasteiungen, nicht 
einmahl den Chor, sondein überließen es Jedem, die 
so genannten geistlichen Tagzeiten für sich allein abzu 
deichen, wie es die Weltgeistlichen thun, von denen 
sie sich auch nicht durch eine eigene Ordenstracht un 
terschieden. Zu den drei gewöhnlichen Gelübden füg 
ten sie noch ein viertes hinzu , nähmlich dem Papste, 
wenn er sie zur Verkündigung des Katholischen Glau 
bens 'wohin schicken würde, sei's unter die Gläubi 
gen, zu deren besseren Unterricht und Bekehrung, sei's 
unter die Ketzer, Muhamedaner oder Heiden, unbe 
dingten-Gehorsam zu leisten. Zur Ablegung dieses 
vierten Gelübdes wurden nur diejenigen, die schon 
längere Zeit mit den drei anderen Gelübden im Or 
den waren, und hinlänglich bewährt befunden wur 
den, zugelassen, und diese hießen eigentlich Professen, 
so wie die Häuser worin sie wohnten, Profeßhäuser, 
und machten die erste und vorzüglichste Klasse der 
Ordensglieder, gleichsam die Veteranen der Ge 
sellschaft aus. Diese warnt auch zu einer vollkomme 
ner Armuth verpflichtet, so daß sie, wenigstens in 
der ersteren Zeit, von den freiwilligen Gaben der 
Gläubigen zu leben angewiesen waren, und, wenn
	        
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