Volltext: Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich 45. und 46. Jahrgang (45. und 46. Jahrgang / 1925)

jährlich: 60 fl.; wasch- und Ladegeld Z0 sh; Licht 50 fl.; für den Unter 
halt einer erfarnen, saubern Köchin, Underdirn und zween famulos 
25 fl.; für eventuelle Uebenauslagen und, falls er mit den von den Zög 
lingen zu entrichtenden Kostgelds per 20 fl. das Auslangen nicht finden 
könne, noch ein pauschale von 170 fl. — halbjährlich und zwar am 
Johannistage und zu Weihnachten konnte der Präzeptor gegen Guittung 
die betrüge erheben. In den im „Sasc. Enns" des Linzer Museums auf 
gefundenen Rechnungen des damaligen lateinischen Stadtschulmeisters 
Johannes haybeckh quittiert derselbe in den Iahren 1572 bis 4. März 
1582 als Duatemberbesoldung je 25 fl., zusammen 100 fl. jährlich, also 
ein doppelt kleineres Gehalt. Jedenfalls hatte Khuenegger als Präzep 
tor der Landschaftsschule ein höheres Einkommen wie als Schulmeister 
der lateinischen Stadtschule zu Enns, wie das aus den Duittungen der 
Stadtschule hervorgeht.") 
Am Schlüsse der Instruktion sind endlich die Namen der einerseits 
aus dem Herren- und Ritterstande, anderseits aus dem bürgerlichen 
Kreise zu Enns gewählten „Vorsteher und Aufseher" (Schulsuperinten 
denten) angeführt: Hans von Prag,") Freiherr zu Windhaag,") ferner 
Hans Khugelmann, evangelischer Pfarrer zu Enns") und Michael 
windter, Stadtrichter, vie beiden ersten wurden zwei Jahre später durch 
Hans von Tfchernembl") und Achaz Häckelberger") ersetzt. Dieselben 
sollten wöchentlich oder nach bedürfnis die Schule visitieren und nach ge 
nauer Einsichtnahme in die Verhältnisse über ihre Wahrnehmungen be 
richt erstatten. 
In ziemlich umständlicher weise wird endlich der mögliche Fall einer 
Kündigung in's Auge gefaßt, die gegenseitig und zwar ein halbes Jahr 
vor dem Schulschluß erfolgen könne. — Mit Revers vom 7. Mai 
1567") erklärte Khuenegger die Instruktion und das ihm übertragene 
Präzeptoramt anzunehmen. 
Im Ganzen betrachtet muß man gestehen, daß diese Schul-Instruktion 
zwar mit ziemlicher Sorgfalt ausgearbeitet und auf verschieden mögliche 
Sülle bedacht ist. Sonderbar fällt aber der Mangel einer logischen An 
einanderreihung der Grundsätze auf. Man merkt ihr eben doch die nur 
unvollkommene Nachahmung der deutschen Schulordnungen an, die da 
mals schon weitaus gründlicher abgefaßt waren und vielmehr zum Vor 
bild hätten genommen werden können, vie Verfasser waren eben Laien, 
denen es bloß um Richtlinien für den äußeren Rahmen der Schule zu 
tun war. Leider fehlt uns der dem ersten Präzeptor Khuenegger aufge 
tragene Entwurf einer eigentlichen Lehr- und Unterrichtsordnung, die 
vermutlich ebenfalls im Jahre 1800 ein Gpfer der Slammen geworden 
ist. In dem von ihm unter dem 7. Mai 1567 gegebenen kurzen schrift 
lichen Revers ist derselben mit keinem Worte Erwähnung getan. — Auch 
über die Handhabung des Unterrichts und der Erfolge der Schule 
schweigen die Duellen. Erst ein Jahr vor dem Rücktritte Khueneggers, 
am Z. Februar 1569, erfließt eine neue und eigentliche Instruktion der 
Stände und zwar für die „Superattententen der Lannütfchuel zu Enns", 
die in vier Hauptpunkten die wichtigsten Sormen und Verbesserungen 
enthält, damit solch Ehristlich Werk nit ersitzen tue! Man war also mit 
der bisherigen Führung nicht zufrieden. 
Zunächst wurde Tfchernembl und häckhelberger, um die finanzielle
	        
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